Die politische Geschichte des gesetzlichen Mindestlohns

Datum 23.06.2015 13:29 | Thema: 

Die politische Geschichte des gesetzlichen Mindestlohns


Das zentrale Angebot der großen Koalition 2013  an die Gewerkschaften bestand in dem Angebot, in Deutschland einen flächendeckenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmer sichergestellt werden. Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt.“

Mit dieser Vereinbarung wurde eine jahrelange Debatte über die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes beendet. An dieser Debatte hatte die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) intensiv teilgenommen und einen solchen Mindestlohn abgelehnt.


Branchenmindestlöhne

Die Geschichte des gesetzlichen Mindestlohns ist relativ jung.  Noch zu Zeiten der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder setzten Gewerkschaften und Sozialdemokraten auf die bewährte Tarifautonomie. Nur die PDS sprach sich  für einen  gesetzlichen Mindestlohn aus. In der Bauwirtschaft galten aber bereits seit dem 1. Januar 1997 aufgrund des Entsendegesetzes tariflich festgesetzte Mindestlöhne, um die deutschen Bauarbeiter vor Dumpinglöhnen zu schützen.

Als die Europäische Union am 1. Mai 2004 um acht osteuropäische Staaten erweitert wurde, kam Bewegung in die Debatte. Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit konnten  Unternehmen in diesen Staaten ihr Fachpersonal in Deutschland zu den Löhnen  und Arbeitsbedingungen ihres Heimatlandes einsetzen. Handwerk und Gewerkschaften waren alarmiert und forderten die Politik auf, den deutschen Arbeitsmarkt vor der Lohnkonkurrenz durch osteuropäische Billigkräfte zu schützen. Diskutiert wurden anfangs ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne nach dem Entsendegesetz. Der Streit ging quer durch die Parteien und Gewerkschaften. Edmund Stoiber und Verdi-Chef Frank Bsirske beispielsweise plädierten für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Angela Merkel und IG-BCE-Chef Hubertus Schmidt wollten demgegenüber nur tarifliche Mindestlöhne für bestimmte Branchen. Die Wirtschaftsverbände lehnten beides ab, der Wirtschaftsflügel der Union ebenfalls.

Union und SPD verständigten sich nach der Bundestagswahl  2005 auf Branchenmindestlöhne und vereinbarten im Koalitionsvertrag, unter welchen Voraussetzungen diese möglich sein sollten. Es musste erstens ein flächendeckender Tarifvertrag vorliegen. Dieser musste zweitens durch den Tarifausschuss für allgemein verbindlich erklärt worden sein. Und drittens mussten durch Zuzug ausländischer Arbeitnehmer „soziale Verwerfungen“ nachgewiesen werden.  Wie großzügig die Bundesregierung mit diesen Voraussetzungen allerdings umging, wurde deutlich, als die Gebäudereiniger in das Entsendegesetz einbezogen werden sollten. In der regierungsamtlichen Begründung dazu hieß es:

„Das Gebäudereinigerhandwerk ist ebenso wie das Baugewerbe lohnkostenintensiv und steht damit in besonderer Weise im Wettbewerb mit Anbietern aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau.“

Eine solche Auslegungspraxis machte schon vieles möglich. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hatte aber weitergehende Pläne, die ohne Änderung des Entsendegesetzes nicht umzusetzen waren. Die Zeitarbeit, die Entsorgungswirtschaft, das Bewachungsgewerbe, die Gastronomie, die Land- und Forstwirtschaft, das Friseur- und das Fleischerhandwerk etc. sollten ebenfalls in das Entsendegesetz einbezogen werden. Dazu vereinbarte der Koalitionsausschuss im Juni 2007, dass auch ohne Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen Mindestlöhne  festgesetzt werden konnten, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Auf diesem Weg sollten für fünf Branchen mit insgesamt 4,5 Millionen Arbeitnehmern Mindestlöhne festgelegt werden.

Die Kampagne der CDA

Diese Praxis endete mit der Bildung der schwarz-gelben Koalition im Jahr 2009. Um die Festsetzung weiterer Branchenmindestlöhne zu verhindern, vereinbarten Union und FDP im Koalitionsvertrag, dass über „Allgemeinverbindlicherklärungen“ von Tarifverträgen Einvernehmen herzustellen war. Branchenmindestlöhne auf Grund des Entsendegesetzes  konnten danach  nur noch mit Zustimmung der FDP beschlossen werden.

Im übrigen hatten die Mittelständler der Union (MIT)  und die Arbeitnehmer der Union (CDA) ein gemeinsames Papier zum Mindestlohn beschlossen, in dem es heißt:  „Anständige Arbeit muss anständig bezahlt werden. Zugleich wissen wir, dass es einen Zusammenhang zwischen Löhnen, Produktivität und Beschäftigung gibt. Die Tarifautonomie kann am ehesten Löhne sicherstellen, von denen man den Lebensunterhalt eigenständig bestreiten kann und die zugleich für die Arbeitgeber wirtschaftlich tragbar sind. Einen staatlich begrenzten Mindestlohn lehnen wir entschieden ab. Ein Kombination aus Lohn und Transferleistungen kann für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern das Mindesteinkommen sichern.“ 

Letzteres, nämlich das Konzept des  „Mindesteinkommens“ und nicht  Mindestlöhne, entsprach den Parteitagsbeschlüssen der CDU. Nicht ausreichende Löhne sollten durch staatliche Lohnzuschüsse auf ein Existenz sicherndes Niveau aufgestockt werden. So hieß es in dem2007 beschlossenen  Grundsatzprogramms: „Alle Bürger sollen Existenz sichernde Einkommen erzielen können. Hierfür wollen wir niedrig entlohnte Arbeitsplätze finanziell unterstützen. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit fördern.“

Unter dem Eindruck der internationale Finanz- und Wirtschaftskrise  verstärkte sich aber der innerparteiliche Druck auf die Unionsführung, die ablehnende Haltung  zu  Mindestlöhnen zu korrigieren. Dieser Druck wurde von Karl-Josef Laumann, Chef des Arbeitnehmerflügels in der CDU (CDA), vor dem Parteitag 2011 in Leipzig systematisch aufgebaut. Vom Generalsekretär der CDU, Hermann Gröhe, erhielt er dafür die erforderliche Rückendeckung. Das Ziel war es, statt vieler verschiedener Branchenmindestlöhne, die ohne Zustimmung der FDP nicht möglich waren,  einen allgemeinen und einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Für den Parteitag stellte die CDA den Antrag, „eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze einzuführen, die sich am von den Tarifpartnern festgelegten Mindestlohn in der Zeitarbeit orientiert.“

Dass CDA und MIT sich zwei Jahre zuvor in einer gemeinsamen Erklärung gegen Mindestlöhne ausgesprochen hatte, spielte plötzlich keine Rolle mehr. In seiner Kampagne verwies Karl-Josef Laumann  auf Helmut Kohl, der den Mindestlohn in der Baubranche eingeführt hatte. Er lobte Angela  Merkel für die zahlreichen Branchenmindestlöhne, die sie als Kanzlerin der großen Koalition durchgesetzt hatte. Und er appellierte an die CDU als Familienpartei, die es nicht dulden dürfte, dass ein fleißiger Familienvater von seinem Lohn Frau und Kinder nicht ernähren konnte. Diese Argumente trafen „die Seele der Partei“. Zahlreiche Kreisverbände und Landesverbände schlossen sich dem Antrag von Laumann an oder unterstützten ihn. Später erinnerte er sich: „Die Bewegung verlief von unter nach oben. Wir holten uns Kreisverband für Kreisverband.“

Die Angelegenheit drohte für Angela Merkel vor dem Parteitag ungemütlich zu werden. Der Mittelstandsvereinigung hatte sie noch auf dem Bundesdelegiertentag der MIT in Deggendorf am 28. Oktober 2011 versprochen: „Ich möchte keinen flächendeckenden, gesetzlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn, weil die Gegebenheiten in Deutschland sehr unterschiedlich sind.“ Zum bevorstehenden Parteitag erklärte sie der Agentur dpa: „Im Grunde wird die Entscheidung auf dem Parteitag nicht mehr lauten: Lohnuntergrenzen ja oder nein? Die Frage wird sein, ob wir diese Lohnuntergrenzen an eine Branche binden oder ob wir regionale Differenzierungen und Branchendifferenzierungen zulassen.“

Karl-Josef Laumann ließ sich dadurch in keiner Weise beeindrucken, sondern erhöhte den Druck: „Wenn Bundeskanzlerin Angela regionale und branchendifferenzierte Lohnuntergrenzen will, ist das keine verbindliche Lohnuntergrenze. Als Bundesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) werde ich auf dem Bundesparteitag in Leipzig für das Konzept kämpfen, das wir in der nordrhein-westfälischen CDU entwickelt haben.“

Der "Kompromiss"

Dann kam es  buchstäblich in der allerletzten Sekunde zu dem Versuch, die unterschiedlichen Positionen des Wirtschafts- und Arbeitnehmerflügels  zusammen zu führen. Man einigte sich auf folgenden Kompromiss:

 „Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tariflich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“

So lautete auch der auf dem Parteitag mit großer Mehrheit gefasste Beschluss. Damit war der Streit  aber nicht beendet. Karl-Josef Laumann behauptete in seiner Rede vor den Delegierten des Parteitages, der Beschluss enthalte die Zustimmung zu einem „einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn“. Dafür wurde er frenetisch gefeiert. Als Unionsfraktionsvize Michael Fuchs, der den Kompromiss für den Wirtschaftsflügel verhandelt hatte, von Journalisten gefragt wurde, warum er auf dem Parteitag nicht die abweichende Position des Wirtschaftsflügels dargestellt habe, antwortete er: „Das wollte ich ja! Ich stand auch auf der Rednerliste. Aber plötzlich hieß es: Schluss der Debatte! Es ärgert mich schon sehr, dass die Sicht des Wirtschaftsflügels auf den gefundenen Kompromiss nicht angemessen artikuliert werden durfte. Die Debatte ist unglücklich gelaufen.“

Ganz anders reagierte der Sieger Karl-Josef Laumann: „Der Leipziger Bundesparteitag 2003 war die größte Niederlage der Christlich-Sozialen in der CDU. Die CDU hat sich damals ein Programm gegeben, was uns auf Dauer zu einer besseren FDP gemacht hätte. Wir haben dann 2005 bei der Bundestagswahl erleben müssen, dass eine völlig abgewirtschaftete rot-grüne Regierung beinahe noch einmal bestätigt worden wäre. Es ist gut, dass die CDU nun zu ihrer bewährten Tradition zurückfindet. Wenn die Finanzkrise einen guten Effekt hat, ist es dieser: Sie hat diese neoliberale Denke weggefegt.“

Die Partei war begeistert. Die SPD ebenfalls. Angela Merkel  und ihre Generalsekretär dachten aber schon weiter. Sie hatten erkannt,  dass eine Gerechtigkeitsdebatte den Wahlkampf 2013 prägen wird. Milliarden für Banken und Milliarden für die Südeuropäer, aber Hungerlöhne für deutsche Arbeitnehmer? Dort die internationale Solidarität und hier der Weg zum Jobcenter, um den kargen Lohn aufstocken zu lassen? Diese offene Flanke gegenüber der SPD und den Linken wollten sie schließen. Dafür kam ihnen Karl-Josef Laumann mit seiner Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gerade recht.

Ordnungspolitische Bedenken mussten hinter diesem Kalkül zurücktreten. Auch die Kosten, die der Wirtschaft dadurch entstanden. Nach den Berechnungen des Normenkontrollrates sind es 10 Mrd. Euro jährlich.





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