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Dr. Schlarmann - Mittelstand

aktuelle Informationen für den Mittelstand
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26.04.2024 12:07 (4 x gelesen)

Rudi Behr zur Häschenschule

Das Kinderbuch „Die Häschenschule“ ist 100 Jahre alt geworden. Ein Kinderbuch, das die Werte von vor 100 Jahren in Geschichten nett, lesenswert und anschaulich widerspiegelt. Lesenswert, wenn man die Moralvorstellungen und die Benimmvorschriften der Zeit erfahren möchte. Heute werden historische Gegebenheiten und Auffassungen gründlich auf zeitgemäßes Gedankengut überprüft. Textpassagen werden verboten oder umgeschrieben. Geschichte darf nicht Geschichte enthalten, sondern muss den heutigen Vorstellungen angepasst werden, womit keiner mehr Geschichte einordnen kann. So auch bei der Häschenschule.
 



26.04.2024 11:42 (10 x gelesen)

Manipulierter Atomausstieg

Mit dem russischen Großangriff auf die Ukraine war für Fachleute klar: der für Ende 2022 geplante Atomausstieg ist Geschichte. Nach dem Ausfall russischer Gaslieferungen war das Risiko flächendeckender Stromausfälle und explodierender Strompreise zu hoch, als dass man sich ein Abschalten der Atomkraftwerke noch hätte leisten können. Doch es kam anders. Nach einem kurzen Streckbetrieb über den Winter 2022 gingen am 15. April 2023 die letzten drei deutschen AKW vom Netz.

Zuvor hatte es den üblichen Streit in der Ampelregierung gegeben: Die FDP wollte alle drei noch laufenden Atomkraftwerke bis mindestens 2024 am Laufen halten. Die Grünen lehnten das ab, bis sie schließlich bereit waren, zwei Atomkraftwerke, Isar 2 und Neckarwestheim 2, bis zum Frühjahr 2023 weiterlaufen zu lassen. Die Auflösung erfolgte durch ein Machtwort von Kanzler Scholz (SPD): „Es wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim sowie Emsland über den 31.12.2022 hinaus bis längstens zum 15.04.2023 zu ermöglichen“, teilte er der Umweltministerin Steffi Lemke, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner mit.

Lindner versprach „die volle Unterstützung der FDP“. Die Grünen und Habeck waren enttäuscht, fügten sich aber der Entscheidung des Kanzlers. Das totale Zerwürfnis in der Koalition schien abgewendet. Am 15. April 2023 ging das letzte deutsche AKW vom Netz.

Doch wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen?



21.04.2024 17:27 (9 x gelesen)

Wie die EU illegale Migration stoppen will

Das Europäische Parlament hat im April 2024 über zehn Rechtsakte abgestimmt, mit denen die Europäische Union (EU) die illegale Migration nach Europa in den Griff bekommen will. Die Rechtsakte sind insgesamt 900 Seiten lang und bilden zusammen das neue „Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)“. Den Kern der Reform, um den jahrelang gestritten wurde, bilden die folgenden Rechtsakte:

  • Die Screening-Verordnung legt fest, dass und wie alle illegal Einreisenden an den EU-Grenzen registriert werden.
  • Die Asylverfahrensverordnung regelt das neue Schnellverfahren an der Grenze unter haftähnlichen Bedingungen, dem sich alle Personen aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten unterziehen müssen. 
  • Die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung ersetzt die bisherige Dublin-Verordnung und beschreibt das neue Solidaritätsverfahren, um Staaten in Drucksituationen zu entlasten.
  • Die Anerkennungsverordnung legt fest, welche Voraussetzungen Asylsuchende erfüllen müssen, um einen Schutzstatus zu erhalten.
  • Die Aufnahmerichtlinie schreibt Mindeststandards vor, die bei der Aufnahme von Migranten erfüllt sein müssen.

Die Abstimmungsergebnisse im Europäischen Parlament fielen, wie erwartet, denkbar knapp aus. Die Mitgliedstaaten wollen binnen Monatsfrist ihre Zustimmung erteilen. Danach haben sie zwei Jahre Zeit, um die wesentlichen Bestimmungen umzusetzen.

Ob es der EU gelingt, die illegale Außen- und Binnenmigration mit solchen Rechtsakten in den Griff zu bekommen, wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die Migrationsströme entwickeln und ob alle EU-Staaten das neue Asylsystem praktizieren. Doch schon jetzt kann man sagen: Solange die Asylverfahren auf europäischem Boden stattfinden, werden sich Menschen aus der Dritten Welt auf den Weg nach Europa machen. GEAS wird deshalb voraussichtlich nur der erste Schritt hin zu einer Drittstaatenlösung sein, wie es die Australier praktizieren. Dort werden alle Flüchtlinge nach Papua-Neuguinea gebracht, wo ihr Asylantrag bearbeitet wird. Und das, ohne dass Australien gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt. Dafür nimmt Canberra Flüchtlinge auf, die ihm das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) nennt und die wirklich asylberechtigt sind.  

Einen Vorteil jedenfalls hat schon das neue System: Alleingänge, wie sie Angela Merkel im Jahr 2015 gemacht hat, dürften zukünftig auf mehr Kritik stoßen. Zur Erinnerung:



20.04.2024 18:28 (9 x gelesen)

Umstrittenes Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz (KSG) wurde noch von der großen Koalition unter Angela Merkel beschlossen. Damit sollte das Pariser Abkommen von 2015 zur Begrenzung der Erderwärmung in nationale Vorgaben zur Emissionsminderung übertragen werden. Es trat Ende 2019 in Kraft. Inhaltlich entsprach das Gesetz weitgehend dem mit den Regierungschefs der Bundesländer abgestimmten „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung vom September 2019.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zur grundgesetzwidrigen Verschiebung von Emissionslasten musste das Gesetz erstmals geändert werden. Seit der Novelle von 2021 gilt, dass Deutschland nicht bis 2050, sondern bereits bis 2045 treibhausgasneutral sein muss.

Das Besondere am KSG ist, dass es bis zum Jahr 2030 jährliche Höchstgrenzen für Emissionen in bestimmten Sektoren festlegt. Diese Sektoren sind Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Sonstiges. Falls ein Sektor seine Emissionsgrenzen überschreitet, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, um auf den Minderungspfad zurückzukehren. Die Daten liefert das Umweltbundesamt, die Überprüfung obliegt einem neu geschaffenen Expertenrat für Klimafragen.

Um die Einhaltung der Emissionsgrenzen abzusichern, sieht das Gesetz Sanktionen vor. Bei Überschreiten der zulässigen Grenze muss das verantwortliche Ministerium aus eigenem Budget Emissionsrechte zukaufen. Diese Regelung führte bereits im Gesetzgebungsverfahren zu Kontroversen zwischen den unionsgeführten Ministerien und der Bundesumweltministerin Schulze (SPD), die für den Entwurf verantwortlich war. Die Bundesminister der CDU/CSU lehnten den Entwurf ab und veranlassten das Bundeskanzleramt, ihn nicht in den üblichen Umlauf zu den übrigen Ministerien zu geben (Ressortabstimmung).



16.04.2024 18:56 (18 x gelesen)

Die EU vor der Zeitenwende?

Die Zahlen über die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union (EU) lassen die Alarmglocken klingeln. Jahrelang war die europäische Wirtschaft ungefähr so stark wie die amerikanische. Doch seit dem Jahr 2011 driften die beiden Wirtschaften auseinander, zuerst langsam, jetzt immer schneller. Nach den Voraussagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird das Bruttoinlandsprodukt der USA schon 2025 um fast 50 Prozent über dem der EU liegen.

Überraschend ist diese Entwicklung nicht. Die EU-Kommission hat sich unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen für die wirtschaftliche Entwicklung der EU kaum interessiert. Fragen wie die Stärkung der Industrie, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sicherung des Wohlstands waren für die Kommission zweitranging. Stattdessen konzentrierte sie sich auf Regulierungsfragen und den Green Deal, also den mit Schulden finanzierten Plan, Europa mit staatlichem Zwang zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt umzuwandeln.

Die Ergebnisse dieser europäischen Politik sind verheerend: Wirtschaft und Industrie ersticken unter Überregulierung und Bürokratie; die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit leidet unter hohen Energiepreisen; eine restriktive Handelspolitik gefährdet die Versorgung mit notwendigen Rohstoffen; die notwendige Vollendung des gemeinsamen Binnenmarkts ist versandet. Die wirtschaftliche Stagnation in der EU ist also hausgemacht.

Demgegenüber unterstützen die Hauptkonkurrenten USA und China ihre Wirtschaft mit gigantischen Summen, um sie innovativer, produktiver und wettbewerbsfähiger zu machen. Gleichzeitig sind dort die bürokratischen Lasten geringer, die Energiepreise und Lohnkosten niedriger und die Binnenmärkte durchlässig. So erklärt sich die wirtschaftliche Dynamik in den USA und China und die Vorliebe europäischer Unternehmen, vorrangig dort zu investieren.

Die EU steht deshalb vor einer wirtschaftspolitischen Zeitenwende: Statt der erste klimaneutrale Kontinent sein zu wollen, müssen die wirtschaftlichen Kräfte in Europa gestärkt werden, um den weiteren Abstieg zu bremsen und den Wohlstand zu sichern. Dazu soll das für Mitte April 2024 erstmals anberaumte Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel dienen, zu dem EU-Ratspräsident Charles Michel eingeladen hatte. „Wir brauchen auch einen Deal für die Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Charles Michel. „Es ist wichtig, dass wir den Binnenmarkt stärken. Er muss zum innovativsten, fortschrittlichsten und grünsten Kraftzentrum der Welt werden. Unser Wohlstand, unsere Macht und unsere Autonomie leiten sich davon ab.“



12.04.2024 00:22 (22 x gelesen)

Merkels politische Sympathien

Angela Merkel (69) hat sich seit dem Ende ihrer Kanzlerschaft aus dem Politikbetrieb weitgehend zurückgezogen. Aktuell schreibt sie an ihren Memoiren, die im Herbst 2024 erscheinen sollen. Auch Einladungen zu Vorträgen lehnt sie ab, weil sie laut Angaben ihres Büros „nach ihrem Ausscheiden aus der aktiven Politik grundsätzlich nicht an tagesaktuellen Ereignissen teilzunehmen“ will.

Die von Merkel praktizierte Abstinenz betrifft insbesondere die CDU, deren Vorsitzende sie jahrelang war und der sie das Kanzleramt zu verdanken hat. Sie besucht keine Bundesparteitage mehr und hat den Kontakt zur CDU vollständig abgebrochen. Von ihren Ämtern in der Konrad-Adenauer-Stiftung ist sie zurückgetreten. Den ihr angebotenen Ehrenvorsitz der CDU hat sie abgelehnt. Sie erschien auch nicht zur privaten Trauerfeier und Beerdigung von Wolfgang Schäuble in Offenbach.

Es sorgte deshalb für große Überraschung, als der „Spiegel“ berichtete, Angela Merkel werde auf Einladung der Grünen bei der Verabschiedung ihres Abgeordneten Jürgen Trittin (69) die Abschiedsrede halten. Was konnte Merkel zu dieser Entscheidung veranlasst haben?   



02.04.2024 17:55 (35 x gelesen)

Habecks mangelhafte Kraftwerksstrategie

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, haben bei einem gemeinsamen Presseauftritt behauptet, dass sich die deutsche Klimapolitik auf dem richtigen Pfad befindet. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze lasse erwarten, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes zur Emissionsminderung erreicht werden können. Man habe die von der Vorgängerregierung geerbte Emissionslücke geschlossen, und die Energiewende sei zu vertretbaren Kosten machbar, ohne die Versorgung zu gefährden, verkündeten beide.

Die Union im Bundestag bezweifelt jedoch diese optimistische Sicht der Dinge, wobei sie sich auf eine bisher unveröffentlichte Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stützt, die Studien von acht verschiedenen Fachinstituten ausgewertet haben. Danach steht die Kraftwerksstrategie der Ampel auf äußert wackeligen Füßen, wie Jens Spahn (CDU) der FAZ berichtete. „Habeck plant mit einem unrealistischen Idealszenario, um sagen zu können, die Versorgungssicherheit wäre garantiert. In Wahrheit ist diese auf Sand gebaut“, sagte Spahn der FAZ.



19.03.2024 18:26 (53 x gelesen)

Das Ende des Verbrenner-Verbots für Pkws?

Als Ursula von der Leyen im Jahr 2019 als frisch gewählte EU-Kommissionspräsidentin ihren „Green Deal“ vorstellte, sprach sie vom „Mann-auf-dem-Mond-Moment“ in Europa. Damit wollte sie als Dank an die europäischen Grünen, die ihre Wahl ermöglicht hatten, Europa zum „ersten klimaneutralen Kontinent“ machen.

Vier Jahre später war es dann soweit: Das EU-Parlament beschloss am 28. März 2023 mit 340 Ja- gegen 279 Neinstimmen das Verbrenner-Verbot für Pkws, den „entscheidenden Meilenstein“, der „die europäische Führungsrolle in Industrie und Technologie stärken werde“, wie die Kommissionspräsidentin auf Twitter verkündete. Nur für Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, soll eine Ausnahme gelten.  

Aber schon ein Jahr später kam es während der Vorbereitungen zur Europawahl 2024 zu der entscheidenden Kehrtwende: Ursula von der Leyen wollte sich erneut um den Posten der Kommissionspräsidentin bewerben und sollte zu diesem Zweck die Europäische Volkspartei (EVP) als Spitzenkandidatin in den Wahlkampf führen. Als die CDU/CSU hierfür zusammen mit ihr das Wahlprogramm für die Europawahl vorstellte, war darin weder von einem „Green Deal“ noch von dem „Verbrenner-Verbot“ als dessen Meilenstein die Rede. Stattdessen ist im Wahlprogramm der Satz zu finden: „Wir wollen das Verbrennerverbot wieder abschaffen und die deutsche Spitzentechnologie des Verbrennungsmotors erhalten und technologieoffen weiterentwickeln“. 



13.03.2024 20:22 (67 x gelesen)

Klimaschutzverträge

Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) ist nicht zu beneiden. Die deutsche Wirtschaft stagniert, und die Industrie investiert vermehrt im Ausland - vor allem wegen hoher Energie- und Arbeitskosten. Und auch in der Klimapolitik läuft es nicht rund: Der Emissionshandel und der CO2-Preis reichen nicht aus, um die Unternehmen zum Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren zu bewegen. Und nicht zuletzt rügte der Bundesrechnungshof den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Habeck zu vertreten hat, als völlig ungenügend.

Robert Habeck wäre kein politischer Profi, wenn er in dieser Lage nicht versuchen würde, die allgemeine Stimmung gegen sich mit einer neuen Idee zu drehen. Die Idee besteht aus einem milliardenschweren Förderprogramm des Bundes, mit dem die Industriebetriebe dabei unterstützt werden sollen, ihre Produktionsprozesse klimaneutral umzugestalten.



09.03.2024 23:37 (76 x gelesen)

Bundesrechnungshof: Habeck blamiert!

Robert Habeck hat Literaturwissenschaft studiert und mit seiner Frau mehrere Kinderbücher geschrieben. Heute ist er Bundeswirtschaftsminister und bereichert die wirtschaftspolitische Debatte mit eigenwilligen Gedanken. So stellte er bei der Präsentation des Jahreswirtschaftsberichts 2022 den anwesenden Journalisten die rhetorische Frage, welchen Mehrwert der Bau einer Pyramide in Deutschland heute hätte, um sie dann selbst wie folgt zu beantworten: Abgesehen von dem Interesse bei einigen Touristen, vermutlich keinen allzu großen. Als Steigerung des Wohlstands würde die Pyramide jedoch in das Bruttosozialprodukt (BIP) eingehen, weil man für den Bau Steine und Arbeiter benötige, die bezahlt werden müssten und als Wertschöpfung das BIP erhöhten. Und so konstatierte der Bundeswirtschaftsminister: „Am Ende wächst die Wirtschaft auch, wenn wir Pyramiden bauen.“

Mit diesem Beispiel wollte Habeck wohl zum Ausdruck bringen, dass das so gemessene Bruttosozialprodukt kein geeigneter Maßstab für Wohlstand und Wirtschaftswachstum ist. Als Konsequenz präsentierte er den Journalisten dann aber mit dem Jahreswirtschaftsbericht insgesamt 31 alternative Indikatoren zur Messung des Wohlstands. Das reichte vom Anteil von Frauen in Führungspositionen, über den Nitratgehalt des Grundwassers und die Durchlässigkeit im Bildungssystem bis zur Überlastung der Bürger durch Wohnkosten.  Einer der wichtigsten Wohlstandsindikatoren sollte die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen sein, die im Jahreswirtschaftsbericht zusammen mit dem BIP in einer Grafik abgebildet waren, die Habeck vor den Journalisten demonstrativ in die Höhe reckte. „Sie sehen, wie weit das auseinander geht“, sagte er. Wachstum müsste mit weniger Emissionen erreicht werden.

Bei dieser Demonstration erstaunte die Naivität, mit der Habeck komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge erklären wollte. Dieser Vorwurf zielte weniger auf Habeck als auf seine Mitarbeiter, die den Jahreswirtschaftsbericht erarbeitet und ihm auch das Beispiel mit der Pyramide in den Mund gelegt hatten.



01.03.2024 16:51 (67 x gelesen)

Aufruhr im Rat der Wirtschaftsweisen

Die deutsche Wirtschaft leidet unter einer schwachen Konjunktur und kämpft mit massiven Strukturproblemen. Die Ampel-Regierung ist ratlos und glaubt, Deutschland mit einer dirigierenden Energiepolitik und Subventionen an die Industrie wieder auf den Wachstumspfad zurückführen zu können.

Das ist eigentlich die Stunde des „Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“, um der hilflosen Ampelregierung zu zeigen, dass ein nachhaltiger Wirtschaftsaufschwung nur mit einer Wirtschaftspolitik erreicht werden kann, die marktwirtschaftlich und angebotspolitisch ausgerichtet ist. Dazu sind die sogenannten Wirtschaftsweisen aber zur Zeit nicht in der Lage, weil sie intern zerstritten sind und sich mit sich selbst beschäftigen.

Stein des Anstoßes ist die renommierte Ökonomin Veronika Grimm, die von Wirtschaftsminister Robert Habeck in den Rat der Sachverständigen berufen wurde und dort seit 2020 mitwirkt. Grimm ist ausgewiesene Energieexpertin, politisch nicht festgelegt und bekennt sich zu einer „liberalen Wirtschaftsordnung“ (siehe FAZ vom 27. Februar 2024). Bei den vier anderen Wirtschaftsweisen handelt es sich um die Ratsvorsitzende Monika Schnitzer, die Berkeley-Professorin Ulrike Malmendier, den von den Gewerkschaften vorgeschlagene Achim Truger und Martin Werding, der von den Arbeitgeberverbänden nominiert wurde.

Von ihren Kollegen/innen im Sachverständigenrat wird Veronika Grimm vorgeworfen, dass sie in den Aufsichtsrat von Siemens Energy eingetreten ist, einem Unternehmen, für das die Bundesrepublik Bürgschaften in Höhe von 7,5 Milliarden Euro übernommen hat. Die vier Sachverständigen sehen darin eine Interessenkollision und haben Grimm aufgefordert, das Aufsichtsratsmandat nicht anzunehmen, anderenfalls sie ihr Amt im Sachverständigenrat niederlegen müsse. Die so Angesprochenen hat beides abgelehnt.   



18.02.2024 13:57 (88 x gelesen)

Die Deindustrialisierung der deutschen Wirtschaft

Industrie und Mittelständler beklagen sich seit Jahren über eine wirtschaftsferne Wirtschaftspolitik und die sich verschlechternden Wettbewerbsbedingungen, ohne von der Politik gehört zu werden. Wirtschaftsvertreter haben insbesondere davor gewarnt, dass der Wirtschaft in Deutschland ein wesentlicher Teil ihrer industriellen Basis wegbricht.

Jetzt – zwei Jahren nach Bildung der Ampel-Regierung - haben Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) öffentlich eingestanden, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland große Probleme hat und international an Wettbewerbsfähigkeit verliert. In dieser neuen Einsicht mag man einen ersten Erfolg sehen, sie bedeutet aber nicht, dass die Ampel-Regierung in der Lage ist, darauf die richtigen Antworten zu geben. Dafür sind die Probleme inzwischen zu groß und die Bundesregierung nach den gemachten Erfahrungen für einen grundsätzlichen Neuanfang zu schwach.

Zu einem solchen Neuanfang gehören zunächst eine ehrliche Lagebeschreibung, danach eine gründliche Analyse der Krisenursachen. Schon daran fehlt es, so dass die bisherigen Lösungsvorschläge wenig helfen. Dazu gehört auch das „Wachstumschancengesetz“ der Bundesregierung, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und Impulse für Investitionen gesetzt werden sollen. Mit dem Gesetz sollen das Steuersystem vereinfacht und kleine Unternehmen entlastet werden; außerdem enthält das Gesetz Vorkehrungen gegen unerwünschte Steuergestaltungen. Für eine wirksame Wirtschaftswende reichen solche Maßnahmen heute nicht mehr aus.



08.02.2024 18:02 (116 x gelesen)

Umstrittene Verkehrswende

Bürgerbefragung in Paris

Die sozialistische Bürgermeisterin in Paris, Anne Hidalgo, ist fest entschlossen, den öffentlichen Verkehrsraum ihrer Stadt neu zu ordnen. Hierzu hat sie am 4. Februar 2024 die Einwohner der französischen Hauptstadt unter dem Motto "Mehr oder weniger SUV in Paris?" über höhere Parkgebühren abstimmen lassen. Rund 54,5 Prozent der wenigen Teilnehmer stimmten für die Erhöhung der Parkgebühren, rund 45,5 Prozent dagegen. Allerdings beteiligten sich nur knapp sechs Prozent der Bürger an der Abstimmung.

Damit setzte die Stadtverwaltung ihren Plan durch, nach dem für SUV und andere schwere Autos eine Stunde Parken im Zentrum 18 Euro statt üblicherweise 6 Euro kosten soll und in den Außenbezirken 12 Euro statt 4 Euro. Für sechs Stunden Parken im Zentrum werden gar 225 Euro statt bislang 75 Euro fällig. Die neue Regelung soll ab dem 1. September dieses Jahres greifen.

Die Bürgermeisterin begründete ihren Vorstoß damit, viele Klagen über „zu viele große, umweltschädliche Autos“ erhalten zu haben. Diese nähmen „immer mehr Platz auf unseren Straßen, Bürgersteigen und sogar auf unseren Fahrradwegen“ ein, erklärte Anne Hidalgo in einer Videobotschaft.

Von Kritikern wurde der Bürgermeisterin vorgehalten, ein Referendum mit tendenziöser Fragestellung abgehalten zu haben („Anti-SUV-Referendum“), bei dem das Ergebnis erwartbar gewesen sei. Das Referendum stigmatisiere einseitig SUV-Fahrzeuge, die besonders umweltfreundlich seien und sich vor allem wegen ihrer Familienfreundlichkeit durchgesetzt hätten. Beanstandet wurde auch, dass nur die rund zwei Millionen Hauptstädter abstimmen durften, nicht aber die zehn Millionen Menschen in der „Banlieue“, die in erster Linie von den neuen Parkgebühren betroffen sind.

Der Bürgermeisterin geht es um ein politisches Signal über die Stadtgrenzen hinaus: „Mit dieser Abstimmung wollen wir Stopp sagen, Stopp zu den Auswüchsen der Automobilhersteller, die dazu verleiten, immer größere, teurere, rohstoffintensive und umweltschädlichere Fahrzeuge zu kaufen“, sagte sie. Statt solche Autos zu verbieten, will sie dafür sorgen, „dass es unpraktisch wird, sie zu benutzen.“ Von den drei Spuren der Ringautobahn um Paris herum sollen deshalb eine Spur Bussen und Fahrgemeinschaften und eine weitere Spur Fahrrädern vorbehalten bleiben. Die dritte Spur soll als Grünstreifen ausgebaut werden.



29.01.2024 22:20 (93 x gelesen)

„Eine Kugel Eis im Monat für Ökostrom“ (Trittin)

Als die rot-grüne Bundesregierung am 1. April 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft setzte, warb sie mit dem Versprechen, „dass Sonne und Wind keine Rechnungen schicken, sondern als Geschenk des Himmels von jedem genutzt werden können“. Jürgen Trittin, der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Erfinder des EEG, versprach damals sogar, für jeden Bürger würde die Energiewende im Monat nicht mehr als eine Kugel Eis kosten.

Für die Umsetzung des Projekts der ökologischen Energiewende gab es bei der Bundesregierung weder einen konkreten Handlungsplan noch eine seriöse Kosten-Nutzen-Schätzung. Die Folge war, dass die damit beschäftigten Politiker und Beamten in den Ministerien die Komplexität dieses Mega-Vorhabens und seine Kosten komplett unterschätzen. Offensichtlich startete man dieses Projekt ganz bewusst als „Blindflug“, ungeachtet der Verantwortung für eine sichere und kostengünstige Stromversorgung.



24.01.2024 20:01 (108 x gelesen)

Klimageld – eine Ampel-Idee

Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Um die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld)“. Dahinter steckt folgende Idee: Damit die Menschen und Unternehmen weniger CO2 in die Atmosphäre blasen, sollen sie für den Ausstoß von CO2 einen Preis bezahlen. Das kann in der Weise erfolgen, dass Unternehmen für die Verwendung fossiler Energien mit einer Energiesteuer belastet werden oder Emissionszertifikate erwerben müssen. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten können sie dann über höhere Preise an ihre Kunden weitergeben, wenn der Markt das hergibt – so die Idee.

Letztendlich sollen also die Verbraucher für den Ausstoß von CO2 bezahlen. Für reiche Leute ist das kein Problem, weil sie das aus ihrem Haushaltsbudget locker bezahlen können oder weil sie sich von den zusätzlichen CO2-Kosten durch den Erwerb einer Wärmepumpe oder eines E-Autos freikaufen können. Weil arme Menschen diese Möglichkeit nicht haben, erfanden die Grünen das Klimageld und verankerten es im Koalitionsvertrag. Damit soll für die zusätzlichen Belastungen ein sozialer Ausgleich geschaffen werden, „um die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten“.



20.01.2024 23:06 (110 x gelesen)

Klimapolitik – verantwortlich für die Krise der Automobilindustrie?

In der Öffentlichkeit ist von grünen Politikern und sog. Autoexperten immer wieder zu hören, dass die deutsche Automobilindustrie den Trend zur E-Mobilität und Digitalisierung verschlafen und ihren Abstieg selbst zu verantworten hat. Dem hat der Ökonom Hans-Werner Sinn in einem Interview mit der Tageszeitung DIE WELT vom 18. Januar 2024 heftig widersprochen:
„Der Begriff ´verschlafen´ passt nicht, weil es sich beim Verbrenner-Aus nicht um eine Marktentwicklung, sondern um einen politischen Oktroi (einseitiger Akt) ging, der nicht vorhersehbar war. Frankreichs Atomlobby und Autoindustrie wollten die E-Autos schon lange, weil man da eine Chance sah, im Wettbewerb mit der deutschen Automobilindustrie wieder nach vorn zu kommen. Man koalierte daher mit den grün gesinnten Kräften der EU und setzte dann EU-weit das Verbrenner-Verbot durch. Der Dieselskandal half damals, die empörten Parlamentarier zur Zustimmung zu bewegen.“
Auf den Hinweis, dass auch die Marktanteile chinesischer Autos steigen, sagte Hans-Werner Sinn: „Auch das war keine Marktentwicklung, sondern eine Entscheidung der chinesischen Führung. China hat jahrzehntelang vergeblich versucht, hochkomplexe Motoren wie die Deutschen zu bauen und ist auch deshalb auf die E-Autos ausgewichen.“
Auf die Frage, welche Auswirkungen das auf die deutsche Industrieentwicklung hat, sagte Hans-Werner Sinn: „Eine sehr schlechte. Der entscheidende Schritt zu einem faktischen Verbrenner-Verbot wurde schon 2018 durch eine drastische Verschärfung der CO2-Grenzwerte für PKW-Flotten getan. Der zugelassene Flottenverbrauch entsprach damals 2,2 Litern Dieseläquivalenten pro 100 km. Die Hersteller wurden gezwungen, E-Autos zu produzieren, weil deren Emissionen in der Formel für den Flottenverbrauch mit dem Wert null berücksichtigt wurden. … Es war dieser faule Trick, der die Krise der Autoindustrie auslöste. Diese Krise strahlt auf die ganze Industrie aus und wird durch die Energiekriese noch verstärkt… Der Keim der Deindustrialisierung ist gelegt.“



11.01.2024 22:47 (112 x gelesen)

Spiegel-Interview zur Energiewende

In seiner Ausgabe 2/2024 hat der SPIEGEL ein Interview mit dem Ingenieur Andreas Schell über den Stand der Energiewende veröffentlicht, das Aufmerksamkeit verdient. Andreas Schell ist seit Ende 2022 Unternehmenschef des Energiekonzerns EnBW Baden-Württemberg. Bis zu seinem Eintritt in die EnBW gehörte er dem Executive Team des Rolls-Royce Konzerns an und leitete als CEO die Rolls-Royce Power Systems AG.

Den Redakteuren des Spiegels ist es in dem Interview gelungen, Andreas Schell die richtigen Fragen zum derzeitigen Stand der deutschen Energiewende zu stellen. Seine Antworten darauf waren bemerkenswert offen und zeigten, wie brüchig dieses Großprojekt weiterhin ist.

Schon auf Ihrer Webside sagt die EnBW zur Energiewende : „Zu langsam. Zu wenig. Zu spät. Es wird viel gejammert, wenn es um die Energiewende und ihr Vorankommen geht. Und ja: Es müsste mehr getan werden und schneller gehen. Aber: In Deutschland geht es ein bisschen zu oft um all die Dinge, die heute noch nicht so laufen wie gewünscht, sagte der EnBW-Vorstandsvorsitzende Andreas Schell kürzlich im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und warb für mehr Optimismus. Denn sie schreitet voran, die Energiewende. Zugegeben, in kleinen Schritten, aber dennoch spürbar.“



06.01.2024 19:22 (126 x gelesen)

Die versteckten Kostentreiber für Benzin

Der wirtschaftliche Produktionswert von einem Liter Benzin Super (E 10) beträgt laut Berechnungen des ADAC 0,7403 Euro. Dieser Wert enthält sämtliche Kosten für die Exploration des Rohöls, dessen Verarbeitung und den Transport. Der Verkaufspreis für einen Liter Benzin Super (E 10) an der Tankstelle kostete am 16. Februar 2023 einschließlich Mehrwertsteuer 1,763 Euro. Die Differenz von 1,0227 Euro bestand aus den folgenden gesetzlichen Abgaben:

Mehrwertsteuer                            0,2815 €
Energiesteuer                                 0,6545 €
CO2-Bepreisung                             0,0840 €
Erdölbevorratungsabgabe            0,0027 €

Im Ergebnis entfallen von dem Endverkaufspreis für Benzin also knapp 61 Prozent auf staatliche Abgaben. Die weitere Entwicklung des Benzinpreises wird entscheidend davon abhängen, wie sich die in verschiedenen Gesetzen angelegte Dynamik auf den Benzinpreis auswirken wird.



23.12.2023 23:07 (107 x gelesen)

Kritik des Bundesrechnungshofs an Bundesschuldenfonds

(Auszug)

Der Bundesrechnungshof hat schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 in seinem Prüfungsbericht vom 25. August 2023 an das Bundesministerium für Finanzen zu den Sondervermögen des Bundes folgendes festgestellt:
Sondervermögen gefährden das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel. Sondervermögen haben in der Haushaltswirtschaft des Bundes eine große finanzielle Bedeutung. Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass an die Errichtung, aber auch die Weiterführung von Sondervermögen als budgetflüchtige Einrichtungen ein restriktiver Maßstab anzulegen ist.

Worum geht es?
Durch das Verlagern von Einnahmen und Ausgaben in Sondervermögen in finanziell erhebli-
chem Umfang wurde der Bundeshaushalt über die Jahre hinweg entkernt. Dies hat seit dem
Jahr 2020 eine bis dahin nicht bekannte Ausweitung und Dynamik erlangt. Die budgetflüchti-
gen Ausgaben und ihre ebenfalls budgetflüchtige Kreditfinanzierung gefährden das parla-
mentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel.

Was ist zu tun?
Zwecke, die zu den Kernaufgaben des Staates gehören, sind aus dem Kernhaushalt zu finan-
zieren. Bestehende Sondervermögen müssen regelmäßig evaluiert und ihre Fortführung be-
gründungspflichtig sein. Der Bundesrechnungshof unterstützt die Absicht des Bundesminis-
teriums der Finanzen und der Bundesregierung, die Zahl und den finanziellen Umfang von
Sondervermögen zu reduzieren. Die geplanten Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht
aus, um den aus den Fugen geratenen Bundeshaushalt wieder zum wahren Ausweis der
Bundesfinanzen zu machen.

Was ist das Ziel?
Um die Folgen der Entkernung des Bundeshaushalts zu beseitigen, müssten vor allem die
großen Sondervermögen, wie insbesondere der Klima- und Transformationsfonds, auf ihre
Eignung und Erforderlichkeit überprüft werden.



10.12.2023 23:53 (132 x gelesen)

Umstrittene Schuldenbremse (Art. 109 Abs. 3 GG)

In Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 durch die Ampelregierung ist unter deutschen Ökonomen ein heftiger Streit entstanden, ob die in Artikel 109 Abs. 3 Grundgesetz geregelte Schuldenbremse angewandt, geändert oder sogar abgeschafft werden sollte. Der Artikel hat folgenden Wortlaut: 

"Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.

Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.

Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.“

Artikel 115 Abs. 1) und 2) GG regelt die nähere Ausgestaltung der Schuldenbremse.



04.12.2023 16:34 (147 x gelesen)

„Der Heizungshammer“

Nach langem Ringen beschloss der Bundestag am 8. September 2023 das umstrittene „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“, allgemein als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Damit soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, dürfen im Regelfall ab 2028 nicht mehr eingebaut werden.
Das im Wirtschafts- und Klimaministerium von Robert Habeck formulierte Heizungsgesetz brachte viele Menschen auf die Barrikaden und erhitzt bis heute die Gemüter. Seit Jahren ist es auch ein Ärgernis für die jeweiligen Bundesregierungen.



30.11.2023 19:17 (145 x gelesen)

Staatliche Schuldenfonds - ein Problem?

1.

 Missachtung der Rechtslage

Mit Urteil vom 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Koalition für nichtig. Damit sollten Kreditermächtigungen, die während der Corona-Pandemie vom Bundestag genehmigt, aber nicht benötigt wurden, rückwirkend auf den „Energie- und Klimafonds“ (EKF) umgelenkt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung folgendermaßen:  

Erstens konnte die Bundesregierung den für die Aussetzung der Schuldenbremse (Art. 115 Abs.2 GG) erforderlichen „Zusammenhang“ zwischen einer Notsituation und der zusätzlichen Kreditaufnahme nicht nachweisen.

Zweitens verstieß der Nachtragshaushalt 2021 gegen geltende   Haushaltsprinzipien wie die Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit, wonach Kreditermächtigungen nicht in Nebenhaushalten gebunkert werden können, sondern grundsätzlich zum Jahresende verfallen.
Und drittens beanstandete das Gericht die mit dem Nachtragshaushalt 2021 erfolgte Änderung der Buchungsregel, wonach es für die buchhalterische Belastung mit dem Kredit nicht auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Kredits, sondern auf die Erteilung der Ermächtigung ankommen soll, so dass die Merkel-Regierung damit belastet war.  



25.11.2023 18:17 (150 x gelesen)

Das finanzpolitische Debakel der Ampelkoalition

1.
Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 war für die Ampelkoalition in Berlin ein Paukenschlag.  Auf en Antrag von Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erklärte es das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wegen Verstoßes gegen die grundgesetzliche Schuldenbremse für nichtig und zeigte der Bundesregierung damit klare Grenzen in der Haushaltspolitik auf.  
Ein solche Entscheidung hatte man von den Richtern in Karlsruhe nicht erwartet. Das Urteil trifft die Ampelregierung ins Mark und macht deutlich, dass SPD, Grüne und FDP eine Regierungskoalition ohne tragfähiges Fundament für ihre ambitionierten Ziele eingegangen sind. Um genügend Geld für ihre Programme zu bekommen, verstießen sie gegen zentrale Haushaltsgrundsätze und die Schuldenbremse.



30.07.2023 19:19 (284 x gelesen)

Rudi Behr zur Agrar- und Ernährungswende

geht es Ihnen auch so? Zunehmend verliert man die Lust auf Berichte in den Medien, was aktuell wichtig sein soll und welche Schritte daraufhin politisch eingeleitet werden. „Auf den Weg gebracht“ ist eine Formulierung. Frage: Auf welchen Weg und wo endet der? Was ist das Ziel und was kommt dabei raus?

Der Bundeslandwirtschaftsminister beschäftigt sich mit Vorschriften, was der Mensch essen darf. Das soll staatlich geregelt werden. Was gesund ist, sagt der Staat und das muss gegessen werden. Erst mit finanziellen Anreizen und mit leichtem Druck, der moralisch medial verstärkt wird. Wenn das nichts nützt, braucht man andere Mittel. Die Agrar- und Ernährungswende sei mit der freien Entscheidung des Bürgers, was er isst, nicht zu erreichen, so eine Verlautbarung aus dem Ministerium. Da hört man die nächste Eskalationsstufe schon raus. Die Grundsätze, die formuliert werden, haben in sich Zielkonflikte, die den fachlich kompetenten Betrachter schwindelig machen.



21.05.2023 16:29 (651 x gelesen)

 

Kernfragen der Klimapolitik

Gespräch von Dr. Josef Schlarmann mit Dr. Philipp Lengsfeld, Gründer, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Direktor der re:look climate gGmbH, eines kleinen freien wissenschaftlichen start-up, welches sich mit Fragen der Klima- und Umweltwissenschaft beschäftigt

Teil 2 Über die Kernfragen in der Klimaproblematik

Frage:

Lieber Herr Lengsfeld, im Teil 1 unserer Diskussion haben wir uns mit dem sogenannten Klima-Konsens auseinandergesetzt – Sie haben darauf hingewiesen, dass die re:look climate nicht nur den 97.1% claim entzaubert hat, sondern letztlich festgestellt hat, dass die Datenlage zu GHG-AGW* erstaunlich dünn zu sein scheint. Haben Sie hier inhaltlich noch weitere Erkenntnisse?

Antwort:

Ich würde sagen ja: Mein Team und ich haben versucht uns mit den Säulen der momentanen GHG-AGW-Hypothese auseinanderzusetzen.

Lassen Sie mich dies aus meiner Sicht präzisieren: Im Kern beruht die GHG-AGW-Hypothese auf Klima-Modellierungen, mit zwei Kernannahmen: CO2/AGW-Forcing-Parameter und der Frage der CO2-Verweilzeit in der Atmosphäre. Die Kombination beider Parameter bedingt dann die Bedeutung von zusätzlichem menschgemachten CO2 durch fossile Verbrennung für die Klimarechnungen.

Nehmen wir den zweiten Punkt, die CO2-Verweilzeit, zuerst: Sie haben ja sicherlich bestimmt auch schon mal davon gehört, dass Teile des CO2 sehr lange in der Atmosphäre verweilen. Manchmal wird sogar das Bild eines „CO2-Endlagers“ in der Atmosphäre bemüht. Dieser Punkt spielt auch eine sehr große Rolle bei der Frage historischer vs. aktueller gesellschaftlicher Verantwortung – der wirklich kleine Beitrag von Deutschland an den aktuellen CO2-Emissionen im Vergleich zu China, Indien oder den USA wird gerne mit dem Verweis auf die kumulative historische Verantwortung gekontert. Die entsteht aber durch die angenommene lange Verweildauer.

Auch bei der sogenannten Attributionsforschung spielt die CO2-Kumulation eine enorme Rolle – es gibt ja an mehreren Orten der Welt den Versuch Firmen oder gar Länder für lokale Wetterkatastrophenereignisse und ihre jeweiligen Schadwirkungen in Mithaftung zu nehmen mit der Begründung, durch massive historische Emissionen hätte die jeweilige Firma bzw. das jeweilige Land eine Mitschuld oder Mitverantwortung für die in Rede stehende Katastrophe.



21.05.2023 16:07 (804 x gelesen)

Wissenschaft und Klimakonsens

Gespräch von Dr. Josef Schlarmann mit Dr. Philipp Lengsfeld, Gründer, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Direktor der re:look climate gGmbH, eines kleinen freien wissenschaftlichen start-up:

Teil 1 Über unabhängige Wissenschaft und den sogenannten Klimakonsens

Frage:

Lieber Herr Lengsfeld, wir haben uns erst letztens persönlich kennengelernt, obwohl Sie in der 18. Wahlperiode (2013-2017) CDU-MdB für Berlin-Mitte waren.

Sie haben 2019 ein wissenschaftliches start-up gegründet, die re:look climate gGmbH – erzählen Sie zunächst ein wenig die Hintergründe. Warum haben Sie dieses Institut gegründet? Wie kam es dazu?

Antwort:

Ich bin promovierter Experimentalphysiker und habe in meiner Doktorandenzeit in einer außeruniversitären Großforschungseinrichtung im Bereich Materialforschung für Solarzellen gearbeitet – meine Doktorandenzeit fiel zusammen mit dem rasanten Aufstieg der deutschen Solarindustrie. Im Umfeld dieser Forschung hatte ich schon als Doktorand sehr viel mit politischer Forschungsförderung und den Mechanismen des Wissenschaftsbetriebs insgesamt zu tun – eine Dimension, die mich neben reiner Politik und Geschichte immer fasziniert hat. Das war inhaltlich eine sehr intensive Zeit – mehrere meiner Co-Doktoranden sind in die Solarindustrie eingestiegen und haben die dann folgenden Achterbahnfahrten mitgemacht. Ich selber habe aber die Forschung nach der Promotion verlassen und bin zwar in die Industrie, aber in einen anderen Bereich und zwar in den Bereich Pharma, wobei ich noch heute in einem bekannten global agierenden Pharmaunternehmen mit Hauptsitz Berlin arbeite.

In der 18. Wahlperiode war ich dann Mitglied des Deutschen Bundestages für die CDU Berlin. Mein Hauptausschuss war genau der, den ich mir gewünscht hatte: Bildung und Forschung. Ich wurde Berichterstatter u.a. für Energieforschung und war damit z.B. mit den politisch hochumkämpften Themen Kernkraft und Kernfusion beschäftigt, aber hatte vor allem auch die Berichterstattung für das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag, das TAB.



20.05.2023 21:42 (391 x gelesen)

Grüne Denkfabriken und Netzwerke

Ein bis heute wirkendes Grunderlebnis der Grünen ist die westdeutsche Anti-Atombewegung. Zu den erklärten Gegnern der Grünen gehörten anfangs nicht nur die Betreiber von Kernkraftwerken, sondern auch die öffentliche Hand, mit deren Hilfe Atomkraftwerke errichtet wurden.

Die gesellschaftliche Mobilisierung erfolgte anfangs durch persönliche Netzwerke und privat finanzierte Öko-Institute, wie das im Jahr 1977 gegründete Öko-Institut in Freiburg im Breisgau. Das änderte sich im Jahre 1985, als Joschka Fischer in Hessen der erste grüne Umweltminister wurde und das Öko-Institut reichlich mit Aufträgen versorgte.

Schon unter Joschka Fischer entstand auch das Netzwerk zwischen der Ministerialverwaltung und der grünen Bewegung. So berief Fischer den Umweltaktivisten Rainer Baake, der später auf Bundesebene eine entscheidende Rolle spielen sollte, zu seinem Staatssekretär.



16.04.2023 16:17 (392 x gelesen)

Renaissance der Industriepolitik?

In Deutschland geht die Angst um, dass das Land nicht nur in eine Rezession rutscht, sondern seine wirtschaftliche Zukunft überhaupt verspielt. Die Rufe nach einem Investitionsprogramm ähnlich dem „US Inflation Reduction Act (IRA)“ in den USA werden immer lauter. Dieses Gesetz stellt in den nächsten zehn Jahren 369 Milliarden Dollar an Subventionen für klimafreundliche Produkte und Technologien wie Elektroautos, Wärmepumpen, Solarzellen und Windräder bis hin zu Kernkraftwerken bereit.

Die Förderung ist teilweise daran gebunden, dass die Güter in den USA oder in Ländern wie Kanada oder Mexiko produziert werden, mit denen die USA Freihandelsabkommen geschlossen haben. Europa gehört nicht dazu. Das benachteiligt Importe aus Europa und schafft Anreize für europäische Unternehmen, Produktionsstandorte nach Amerika zu verlagern. Verhandlungen zwischen den USA und der EU darüber, die Förderung auch für europäische Produkte zu öffnen, sind bisher ohne Ergebnis geblieben.

Mittlerweile haben zahlreiche Unternehmen in Deutschland bekannt gegeben, dass sie zukünftig in den USA auf Grund der dortigen Fördermöglichkeiten und Standortvorteile verstärkt investieren werden. Ein Beispiel ist die RWE, Deutschlands größter Kraftwerksbetreiber: das Unternehmen will bis 2030 aus der Kohle aussteigen und zum globalen Ökostromerzeuger werden. Zu diesem Zweck hat RWE den Solarstromentwickler „Con Edison Clean Energy Businesses“ in den USA für sieben Milliarden Euro erworben und wird dort zu einem der führenden Unternehmen für Erneuerbare Energien.

Vorstandschef Markus Krebber verbindet dieses Investment mit einem Loblied auf die USA, die „einer der attraktivsten und am schnellsten wachsenden Märkte für erneuerbare Energien“ seien. RWE werde dort seine Investitionen definitiv weiter erhöhen, so Krebber. Denn man erwarte eine Reindustrialisierung der USA mit steigendem Energiebedarf.

Die deutsche Bundesregierung und die Europäische Kommission stehen deshalb unter erheblichem Druck, auf die amerikanischen Initiative mit einem vergleichbaren Wachstumsprogramm zu reagieren. Dabei geht es nicht nur um eine Antwort auf das klimapolitische IRA-Programm, sondern vor allem um die Beseitigung der allgemeinen Standortnachteile Deutschlands gegenüber den USA.



11.04.2023 14:48 (410 x gelesen)

Der „US Inflation Reduction Act (IRA)“

Im August 2022 unterzeichnete US-Präsident Biden den “US Inflation Reduction Act (IRA)”. Mit diesem Gesetz reagierte die amerikanische Regierung auf die aktuellen Probleme der USA: 1. Die Deindustrialisierung und Verarmung ganzer Landstriche; 2. Das infolge der Globalisierung gewachsene Risiko bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern; 3. Die technologische, wirtschaftliche und militärische Bedrohung durch China. Also müssen junge Industrien gefördert und geschützt werden – mit einer Kombination aus Subventionen und Protektionismus.

Insgesamt sieht das Gesetz Gesamtausgaben von 725 Milliarden US-Dollar vor. Die Mittel sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren unter anderem als Steuergutschriften an Käufer von Elektrofahrzeugen, umweltfreundlichen Technologiegütern sowie von Ökostrom fließen. Außerdem sieht das Gesetz staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Projekte vor. Insgesamt planen die USA Investitionen in Höhe von 374 Milliarden US Dollar in den Klimaschutz und die Stärkung der Zukunftsbranchen. 

Beeindruckend ist auch die Gegenfinanzierung dieses Investitionsprogramms: Die US-Regierung plant keine Kreditaunahme, sondern eine Mindeststeuer von 15 Prozent für die großen Tech-Konzerne, die ihre Gewinne unversteuert im Ausland bunkern. Damit löst die Biden-Regierung gleichzeitig ein Steuerproblem, was bei der europischen Diskussion über das IRA-Programm gern unterschlagen wird.



06.04.2023 23:37 (420 x gelesen)

Kampf der EZB gegen die Inflation

Im  Kampf gegen die Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Leitzins am 16. März 2023 erneut um 0,5 Punkte angehoben – auf nunmehr 3,5 Prozent. Das beschloss der Rat der Notenbank in Frankfurt. Seit der Zinswende im Juli 2022 ist dies die sechste Zinsanhebung in Folge.

Die EZB stand bei ihren Beratungen vor der schwierigen Aufgabe, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und gleichzeitig ihre Glaubwürdigkeit im Kampf gegen die anhaltend hohe Inflation zu bewahren. „Wir sind entschlossen, die Inflation zu bekämpfen. Das sollte nicht angezweifelt werden“, sagte EZB-Präsidentin Christine Lagarde.

Gerald Braunberger attestierte der EZB in der FAZ vom 16.03.2023, im Kampf gegen die Inflation endlich die notwendigen Konsequenzen gezogen zu haben. Die EZB habe damit die „nicht wenigen Neunmalklugen“ widerlegt, die der Ansicht waren, „die EZB könne ihre Leitzinsen nicht ein einziges Mal erhöhen, weil dann die Eurozone wie ein Kartenhaus einstürzen werde“. Die neuerliche Zinserhöhung belege jedoch, dass die EZB ihre Linie gefunden habe. „Diese Linie ist richtig“, so Braunberger. 

Wie weit diese Erwartung trägt, bleibt abzuwarten. Jürgen Stark, ehemaliger Chefvolkswirt der EZB, hat dazu in der FAZ vom 17. März 2023 grundsätzliche Überlegungen angestellt, auf die sich dieser Beitrag stützt.



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