Merkels „Brandmauer“ – ein Danaer-Geschenk für die Union?
Der „Brandmauer-Beschluss“ ist für die CDU deshalb ein so großes Problem, weil sich die politische Kräfteverteilung seit dem Beschluss im Jahr 2018 grundlegend verändert hat. Die CDU hat sich damals eine Regel gegeben, die in einer anderen Parteienlandschaft relativ leicht einzuhalten war. Heute zwingt diese Regel jedoch die Partei dazu, Mehrheiten mit der SPD oder den Grünen zu suchen – obwohl die AfD in vielen Regionen sehr stark geworden ist.
1. Was beschloss die CDU?
Im Dezember 2018 fasste die CDU auf dem Hamburger Parteitag folgenden Beschluss:
"Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“
Der Beschluss ist aus mehreren Gründen bemerkenswert:
In dem Beschluss wird geregelt, mit welchen Parteien in Zukunft keine Regierungen gebildet werden dürfen oder mit welchen Fraktionen in den Parlamenten keine Zusammenarbeit möglich sein soll. Der Beschluss richtete sich seinerzeit gegen AfD und Linkspartei. Das zeigt, dass es den Delegierten auf dem Parteitag weniger um eine spezielle „Brandmauer gegen rechts“ ging, sondern um eine generelle Abgrenzung der CDU gegenüber den politischen Rändern.
Auf dem Hamburger Parteitag verabschiedete sich Angela Merkel vom Vorsitz der CDU. In ihrer letzten Rede als Parteivorsitzende sagte sie im Hinblick auf den Brandmauer-Beschluss zu den Delegierten: „Ich wünsche mir für uns gemeinsam, dass wir … nie vergessen, was die christdemokratische Haltung ausmacht. Wir Christdemokraten grenzen uns ab, aber niemals grenzen wir aus.“
Das war etwas anderes als die spätere Erzählung von der im Jahr 2018 „beschlossenen Brandmauer“. Nimmt man Merkel beim Wort, ging es ihr nicht um die politische „Ausgrenzung“ gegenüber der AfD und den Linken, sondern um die inhaltliche „Abgrenzung“ gegenüber diesen beiden Parteien. Von einer „Brandmauer“, die ausgrenzt, hat Merkel nach ihren eigenen Worten nicht gesprochen.
Das ergibt sich allerdings nicht unbedingt aus den Anträgen von drei CDU-Gliederungen, die dem Beschluss zugrunde lagen und auf dem CDU-Kongress von der Antragskommission unter der Leitung von Thomas de Maizière zu einem gemeinsamen Beschlussentwurf zusammengezogen wurden. Es spricht allerdings für sich, dass sich kein CDU-Verband aus den neuen Bundesländern mit einem Vorschlag an der Vorbereitung dieses Beschlusses beteiligt hat.
2. Drei vorbereitende Anträge
Der Beschluss-Vorschlag des CDU-Landesverbandes Braunschweig lautete:
„Die CDU Deutschland stellt mit Nachdruck fest, dass eine Zusammenarbeit mit der „AfD“ ebenso wenig in Betracht kommt wie mit der Partei „Die Linke“ oder anderen Gruppierungen vom rechten und linken Rand des politischen Spektrums.“
Und weiter heißt es:
„Vielmehr sehen wir es als Aufgabe und Verpflichtung an, uns auch weiterhin intensiv auf der Sachebene mit den Themen zu befassen und eigene Lösungen für die Probleme anzubieten, die die Menschen bewegen, die mit diesen Strömungen sympathisieren.“
Dieser Vorschlag sagt nicht: „Wir ignorieren die AfD und ihre Wähler“, sondern im Gegenteil: „Die CDU soll sich inhaltlich mit den Themen auseinandersetzen.“
Der Vorschlag des CDU-Bezirksverbandes Nordwürttemberg geht weiter:
„Die CDU Deutschland lehnt jegliche Art von Zusammenarbeit mit der AfD und der Linkspartei, von Koalitionen in Bund und Land bis hin zu offiziellen Kooperationen in kommunalen Gremien, ab.“
„Jegliche Art von Zusammenarbeit“ klingt sehr weitgehend, der Vorschlag sagt aber nicht, dass ein CDU-Abgeordneter niemals für einen Antrag stimmen darf, den auch die AfD unterstützt.
Der Antrag des CDU-Kreisverbandes Köln ist erstaunlich kurz:
„Die CDU Deutschland setzt ihren bisherigen Kurs fort und schließt auch künftig jegliche Zusammenarbeit oder gar Koalition auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit der AfD und der Linkspartei aus.“
Dieser Antrag stammt aus dem Kreisverband, dem die von Angela Merkel vorgeschlagene Nachfolgerin im Parteivorsitz, Annegret Kramp-Karrenbauer, und ihre damalige politische Umgebung angehörten.
Die Antragskommission unter dem Vorsitz von Lothar de Maiziere machte aus den drei Vorschlägen einen einheitlichen Beschlussentwurf:
„Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“
Der endgültige Beschluss ist nicht nur eine sprachliche Zusammenfassung der verschiedenen Vorschläge. Die Antragskommission nahm vielmehr Veränderungen vor, die den Inhalt teilweise enger und flexibler machten. Die heutige Bezeichnung „Brandmauer gegen die AfD“ ist deshalb historisch verkürzend.
Zu dem Antrag gab es auf dem Parteitag keine Aussprache, auch keinen Kommentar von der auf dem Parteitag neu gewählten Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Delegierten stimmten dem Antrag mit Mehrheit zu. Die Bewährungsprobe für Kramp-Karrenbauer kam erst in der Thüringer Krise, als Thomas Kemmerich (FDP) mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
3. Die politische Landschaft hat sich seit 2018 deutlich geändert:
Der entscheidende Unterschied zeigt sich bei einem Vergleich:
Partei Bundestagswahl 2017 Bundestagswahl 2025 Sitze heute
CDU/CSU 32,9 % 28,6 % 208
AfD 12,6 % 20,8 % 152
SPD 20,5 % 16,4 % 120
Grüne 8,9 % 11,6 % 85
Linke 9,2 % 8,8 % 64
FDP 10,7% 4,3 % nicht vertreten
BSW 5,0 knapp verfehlt nicht vertreten
Heute gibt es im Bundestag 630 Abgeordnete. Die CDU/CSU ist mit 208 Sitzen stärkste Fraktion, die AfD mit 152 Sitzen zweitstärkste, gefolgt von SPD (120), Grünen (85) und Linken (64). Hinzu kommt ein SSW-Abgeordneter. Besonders auffällig ist die Entwicklung der AfD: Sie hat mittlerweile ihre Sitzzahl gegenüber 2021 von 83 auf 152 nahezu verdoppelt.
4. Das Dilemma der CDU
Im Bundestag hat die Union für eine Regierungsbildung derzeit folgende Möglichkeiten:
CDU/CSU + SPD: 328 Sitze → Mehrheit
CDU/CSU + Grüne: 293 → keine Mehrheit
CDU/CSU + AfD: 358 → Mehrheit
CDU/CSU + Linke: 272 → keine Mehrheit
CDU/CSU + SPD + Grüne: 413 → Mehrheit
Für eine rechnerische Mehrheit braucht die Union entweder die SPD mit oder ohne Grüne als Koalitionspartner oder die AfD. Auf Grund ihres „Brandmauer-Beschlusses“ darf sie aber mit der AfD keine Koalition eingehen. Die AfD ist inzwischen aber so groß, dass sie bei vielen politischen Entscheidungen nicht mehr ignoriert werden kann, wenn man auf die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse schaut.
Und genau hier wird die Brandmauer für die Union zum Problem, weil die Große Koalition mit der SPD die einzige parlamentarische Alternative zur Zusammenarbeit mit der ausgeschlossenen AfD ist. Und je stärker die AfD ist, desto größer wird die Abhängigkeit der CDU von der SPD, wenn die CDU die AfD weiterhin kategorisch ausschließt.
Die Union will die AfD als politischen Gegner bekämpfen und Wähler von ihr zurückgewinnen. Bisher ist das nicht gelungen, und die Union weiß auch nicht, wie das in Zukunft geschehen kann. Das ist der Kern des Problems: Denn mit wachsender Abhängigkeit von der SPD und deren Politik sinken die Chancen der Union, potentielle Wähler der AfD zu gewinnen.
5. Noch schwieriger ist es auf Landesebene
Im Bundestag kann die CDU das Problem derzeit noch relativ elegant lösen, weil sie mit der SPD regiert. In den Ländern ist die Situation jedoch schon wesentlich komplizierter.
Wenn die AfD beispielsweise in Sachsen-Anhalt 35–40 % erreicht und die CDU 25–30 %, können CDU und SPD oder CDU und Grüne unter Umständen keine Mehrheit mehr bilden. Die CDU hat dann drei rechnerische Möglichkeiten:
- Minderheitsregierung,
- Zusammenarbeit mit anderen Parteien, möglicherweise über mehrere Parteien hinweg,
- Zusammenarbeit mit der AfD.
Die dritte Möglichkeit ist durch den Parteitagsbeschluss allerdings ausgeschlossen.
Gerade deshalb ist die Brandmauer in den ostdeutschen Ländern wesentlich explosiver als im Bund. Die AfD ist dort teilweise erheblich stärker als im Bundesdurchschnitt. Die aktuelle Debatte in Sachsen-Anhalt zeigt, welche Folgen das für die CDU haben kann.
6. Das Paradox der Brandmauer
Die Brandmauer sollte ursprünglich verhindern, dass die AfD durch Zusammenarbeit mit der CDU politisch aufgewertet wird. Aber je stärker die AfD wird, desto stärker zieht die Brandmauer umgekehrt die CDU nach links: Wenn die CDU sagt: Mit der AfD niemals, dann bleiben als Koalitionspartner im Wesentlichen SPD und Grüne. Die CDU könnte zwar konservativere Positionen vertreten, müsste aber anschließend einen Koalitionspartner finden, der diese Positionen mitträgt. Das wird in Koalitionen mit der SPD und den Grünen kaum möglich sein.
Die Brandmauer ist deshalb nicht nur eine Frage des Umgangs mit der AfD. Sie ist zugleich auch eine Frage der strategischen Handlungsfähigkeit der CDU.
Warum kann die CDU kann den Beschluss trotzdem nicht einfach aufgeben? Weil eine Aufhebung oder Lockerung für die CDU erhebliche Risiken hätte:
Risiko 1: Verlust der politischen Mitte: Ein Teil der CDU-Wähler würde eine Annäherung an die AfD als Aufgabe der demokratischen Abgrenzung verstehen.
Risiko 2: Verlust der Koalitionsfähigkeit: Die SPD hat sehr deutlich gemacht, dass eine CDU, die mit der AfD kooperiert, für sie kein verlässlicher Partner wäre. Die Brandmauer ist deshalb inzwischen auch ein Bestandteil der Koalitionsfähigkeit der CDU.
Risiko 3: Spaltung der CDU: Gerade in ostdeutschen Landesverbänden gibt es inzwischen erheblich stärkere Stimmen für einen pragmatischeren Umgang mit AfD-Anträgen als in den westlichen Landesverbänden.
Risiko 4: Die AfD könnte dadurch noch stärker werden: Wenn die CDU mit der AfD zusammenarbeitet, könnte die AfD argumentieren: „Die CDU übernimmt unsere Positionen, weil wir sie dazu zwingen.“ Damit könnte die CDU der AfD sogar zusätzliche Legitimität verschaffen.
7. Aber es gibt auch Gegenargumente
Für die CDU ist mindestens ebenso gefährlich, wenn die CDU jede sachliche Mehrheit mit der AfD ausschließt. Dann muss sie nämlich ihren Wählern erklären, dass es für einen Antrag zwar eine ausreichende Mehrheit gibt, sie ihn aber ablehnen muss, weil die AfD ebenfalls dafür stimmt.
Das ist insbesondere bei Sachfragen problematisch. Denn es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen: „Wir koalieren mit der AfD“ oder „Die AfD stimmt einem CDU-Antrag zu.“ Genau auf diese Unterscheidung kommt es an:
Der sog. Brandmauerbeschluss lehnt „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“, d.h. die gemeinsame Regierung und die abgesprochene politische Zusammenarbeit ab, nicht aber die (zufällige oder bewusste) Abstimmung bei Anträgen der Union oder der AfD. Trotzdem wird genau über diese Frage in der CDU heftig gestritten: Ist es bereits „Zusammenarbeit“, wenn die CDU einen Antrag stellt, dem die AfD zustimmt?



