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Wirtschaftspolitik : Zwei Ministerien für Wirtschaft, Energie und Umwelt
27.03.2026 20:56 (3 x gelesen)

Zwei Ministerien für Wirtschaft, Energie und Umwelt

Das frühere Wirtschafts- und Umweltministerium unter Robert Habeck (Grüne) ist von der neuen Bundesregierung in zwei Ministerien aufgeteilt worden: in das von Katherina Reiche (CDU) geleitete Wirtschafts- und Energieministerium und das von Carsten Schneider (SPD) geführte Umweltministerium. Eine solche Regierungsstruktur ist typisch für große Koalitionen in Deutschland. Sie dient zum einen der Machtbalance und gegenseitigen Kontrolle und soll zum anderen die Interessen unterschiedlicher Wählergruppen abdecken. Gleichzeitig hofft man, dass die große Koalition durch den Zwang zur Zusammenarbeit stabilisiert wird. 

Diesen politischen Vorteilen stehen aber deutliche Nachteile gegenüber: Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik sind eng miteinander verzahnt, so dass unterschiedliche Prioritäten und unklare Zuständigkeiten schnell zum Streit führen. Wer entscheidet im Zweifel? Das kann nicht nur zu Kompetenzstreitigkeiten führen, sondern auch widersprüchliche Signale für Unternehmen und Bürger erzeugen. In jedem Fall ist damit ein Effizienzverlust verbunden, weil die Koordination zwischen den Ministerien Zeit und Ressourcen kostet. 

Die von der großen Koalition vereinbarte Aufteilung der Ministerien ist ein klassischer politischer Kompromiss, der nur funktioniert, wenn beide Parteien auf Dauer kooperativ zusammenarbeiten. Das ist aber nicht zu erwarten, weil die Wähler und Unterstützer von CDU/CSU und SPD zu Fragen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen haben. Dem werden sich letztendlich auch die Politiker fügen müssen. 

Der Plan des Umweltministers

Das zeigt schon der jüngste Plan des Umweltministers Carsten Schneider (SPD), mit dem er den Bau von 2000 zusätzlichen Windkraftanlagen angekündigt hat. Mit Steuergeld sollen Investoren nach Süddeutschland gelockt werden – eine Region, in der besonders wenig Wind weht.  

Dieser Plan ist Teil eines „Klimaschutzprogramms 2026“ des Umweltministeriums von fast 300 Seiten, das der gesetzlich bestellte fünfköpfige „Expertenrat für Klimafragen“ überprüfen sollte. Die Gutachter sahen sich aber dazu außerstande, weil das Ministerium den Plan in vier zusammenhanglosen Teilen und insgesamt viel zu spät übermittelte (Daniel Wetzel in DIE WELT vom 27. März 2026). 

Doch selbst das, was der Expertenrat prüfen konnte, überzeugte die Sachverständigen nicht: Die Wirksamkeit der rund 90 geplanten Einzelmaßnahmen der Bundesregierung lasse sich nicht überprüfen, es lasse sich auch „kein Gesamtkonzept erkennen“. Zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahmen fehle jede Angabe. Auch zu den sozialen Auswirkungen schweige sich das Ministerium aus, kritisierten die Experten: So seien wichtige politische Entscheidungen, etwa zum künftigen Heizungsgesetz, in dem Programm überhaupt nicht enthalten. 

Schneider wusste sehr wohl um die Unzulänglichkeit des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Er stellte deshalb einen aktuellen Nebenaspekt in den Vordergrund: Erneuerbare Energien, behauptete Schneider, seien „heimische Sicherheitsenergien“, um Deutschland von den Kriegswirren am Persischen Golf unabhängig zu machen. Dafür wolle die Bundesregierung kurzfristig als „Wind-Booster“ den Bau von zusätzlich 2000 Windkraftanlagen an Land ausschreiben lassen, die sich schon 2030 drehen sollen. 

Man kann davon ausgehen, dass er diese Ansage nicht mit Wirtschaftsministerin Katharina Reiche abgestimmt hatte. Denn Schneider will die 2000 Windräder vor allem in Süddeutschland errichten lassen, weil sie dort „netzdienlich“ betrieben werden können – also die Stromleitungen nicht überlasten. Dass die Energie aus den süddeutschen Schwachwind-Regionen jedoch extrem teuer ist, sagte Schneider nicht. 

Um überhaupt Windkraft-Betreiber überzeugen zu können, in Bayern und Baden-Württemberg zu investieren, liegt an dem im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelten „Referenzertragsmodell“. Danach werden Windräder an schlechten Standorten vom Staat mehr und länger gefördert, während gute Standorte weniger Förderung bekommen. Bei 60 Prozent Standort-Qualität erhält der Betreiber zum Beispiel das 1,42-Fache an Vergütung dessen, was dem Windradbesitzer an der windigen Nordseeküste zusteht. 

Das macht süddeutschen Windstrom zu einer äußerst teuren Angelegenheit: 76 Prozent der Windräder Bayerns stehen an einem Schwachwindstandort. Für Grünstrom aus Bayern und Baden-Württemberg muss der Steuerzahler deshalb oft 10,3 bis 11,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das sind Preise, zu denen die deutsche Industrie, die einen Industriestrompreis von 6 Cent fordert, nicht mehr wettbewerbsfähig wäre.  

Bei der Vorstellung des Klimaschutzprogramms 2026 machte der Bundesumweltminister auf Nachfrage deutlich, dass er an dem Referenzvertragsmodell festhalten will. Das steht in Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Darin hatten sich Union und SPD geeinigt, „das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte zu überprüfen“. 

Die Überprüfung ist offenbar schon gestrichen. Schneider will das Instrument in jedem Fall weiter nutzen. Damit ist ein Koalitionskrach absehbar. Denn der Alternativ-Vorschlag von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sei „nicht geeint“, man werden ihn nicht unterstützen, erklärte der SPD-Minister. 

Der Plan der Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche gab ihre Vorstellungen von einer Reform des Strommarktes schon im September 2025 mit einem wissenschaftlich begleiteten Zehn-Punkte-Plan bekannt. Ihr Ziel ist es, die Effizienz des deutschen Strommarktes dadurch zu verbessern, dass der Zubau von Windrädern und Solaranlagen besser mit dem Ausbau des Stromnetzes koordiniert wird. Das ist notwendig geworden, weil die Stromnetze angesichts ständig steigender Nachfrage nach Netzanschlüssen zum Engpass geworden sind.  

Ergänzend dazu hat Reiche in ihrem „Netzpaket“ unter anderem vorgeschlagen, dass neue Windräder nur an „netzdienlichen“ Orten, also auch im Süden, gebaut werden. Demnach sollen in Regionen, in denen im Schnitt 3 Prozent der Ökostrom-Einspeisungen abgeregelt werden müssen, künftig als Engpass-Region ausgewiesen werden. Wer trotz voller Stromleitungen in einer solchen Region einen weiteren Windpark bauen will, muss damit leben, dass er in Zeiten der Abregelung keine Entschädigungszahlung mehr bekommt. 

Dies soll norddeutsche Windkraftstandorte so lange unattraktiv machen, bis dort die Netze hinreichend ausgebaut sind. Die Investoren würden nach dem Reiche-Vorschlag tendenziell nach Süden ziehen, weil sie dort weniger Einnahmeausfälle befürchten müssen. Dieser Vorschlag wird vom Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, und den Netzbetreibern unterstützt. 

Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Energiewendekosten effizienter zu gestalten. Die Zeit der bedingungslosen Einspeise-Tarife und Entschädigungszahlungen für Ökostrom sei vorbei, heißt es in der Bundesregierung: Bei einem Grünstrom-Anteil von inzwischen rund 60 Prozent seien die finanziellen Privilegien für erneuerbare Energien nicht mehr finanzierbar. Die Einspeiser müssten jetzt auch Verantwortung für die Netzstabilität übernehmen. 

Dass sich der sozialdemokratische Bundesumweltminister gegen diese Effizienzpolitik sperrt und stattdessen an der grünen Subventionspolitik für Ökostrom-Erzeuger festhält, passt nicht zu der vereinbarten Kurskorrektur in der Wirtschafts- und Energiepolitik. Überraschend ist diese Reaktion aber nicht, weil die Positionen von CDU/CSU und SPD in der Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik weit auseinander liegen. Den Fehler hat man am Anfang gemacht, als das Wirtschafts- und Umweltministerium in zwei Ministerien aufgeteilt wurde.  


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