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Klima und Energiewende : Bundesrechnungshof: Habeck blamiert!
09.03.2024 23:37 (79 x gelesen)

Bundesrechnungshof: Habeck blamiert!

Robert Habeck hat Literaturwissenschaft studiert und mit seiner Frau mehrere Kinderbücher geschrieben. Heute ist er Bundeswirtschaftsminister und bereichert die wirtschaftspolitische Debatte mit eigenwilligen Gedanken. So stellte er bei der Präsentation des Jahreswirtschaftsberichts 2022 den anwesenden Journalisten die rhetorische Frage, welchen Mehrwert der Bau einer Pyramide in Deutschland heute hätte, um sie dann selbst wie folgt zu beantworten: Abgesehen von dem Interesse bei einigen Touristen, vermutlich keinen allzu großen. Als Steigerung des Wohlstands würde die Pyramide jedoch in das Bruttosozialprodukt (BIP) eingehen, weil man für den Bau Steine und Arbeiter benötige, die bezahlt werden müssten und als Wertschöpfung das BIP erhöhten. Und so konstatierte der Bundeswirtschaftsminister: „Am Ende wächst die Wirtschaft auch, wenn wir Pyramiden bauen.“

Mit diesem Beispiel wollte Habeck wohl zum Ausdruck bringen, dass das so gemessene Bruttosozialprodukt kein geeigneter Maßstab für Wohlstand und Wirtschaftswachstum ist. Als Konsequenz präsentierte er den Journalisten dann aber mit dem Jahreswirtschaftsbericht insgesamt 31 alternative Indikatoren zur Messung des Wohlstands. Das reichte vom Anteil von Frauen in Führungspositionen, über den Nitratgehalt des Grundwassers und die Durchlässigkeit im Bildungssystem bis zur Überlastung der Bürger durch Wohnkosten.  Einer der wichtigsten Wohlstandsindikatoren sollte die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen sein, die im Jahreswirtschaftsbericht zusammen mit dem BIP in einer Grafik abgebildet waren, die Habeck vor den Journalisten demonstrativ in die Höhe reckte. „Sie sehen, wie weit das auseinander geht“, sagte er. Wachstum müsste mit weniger Emissionen erreicht werden.

Bei dieser Demonstration erstaunte die Naivität, mit der Habeck komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge erklären wollte. Dieser Vorwurf zielte weniger auf Habeck als auf seine Mitarbeiter, die den Jahreswirtschaftsbericht erarbeitet und ihm auch das Beispiel mit der Pyramide in den Mund gelegt hatten.

Habecks wirtschaftspolitische Agenda

Habeck ist als Bundesminister sowohl für die Wirtschaft als auch für den Klimaschutz verantwortlich. Als Wirtschaftsminister hat er dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft unter wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen arbeiten kann und der gesellschaftliche Wohlstand wächst. Als Klimaschutzminister steht er vor der Aufgabe, die Energiewende planmäßig umzusetzen, damit Deutschland die gesetzlichen Klimaziele erfüllt. Habeck sieht in dieser Doppelrolle keinen Widerspruch. Er ist – in Übereinstimmung mit der Ampelregierung – der festen Überzeugung, dass das wirtschaftliche Wachstumsproblem, vor dem Deutschland steht, nur mit der geplanten Transformation hin zu einer CO2-freien Wirtschaft und Gesellschaft gelöst werden kann.

So sagte Robert Habeck jüngst bei der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2023 zu den Plänen der Ampelregierung:

„Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Das ist natürlich erst einmal eine Veränderung des Diskurses, aber wir müssen darauf bestehen, dass wir alle Kräfte daransetzen werden, dieses Ziel umzusetzen. Es ist eine Verpflichtung, die wir eingegangen sind, und diese Verpflichtung muss erfüllt werden.

Wenn wir es richtig machen, dann ist diese Verpflichtung auch eine ökonomische Chance. Sie wird zu einer Erneuerung des Wohlstands führen - so der Titel des diesjährigen Jahreswirtschaftsberichts -: Erneuerung des Wohlstands durch neue Produktionsformen, durch Senkung der CO2-Emissionen bei Schaffung von neuen Wertschöpfungsketten.

Das Instrument dafür, neben dem Industriestrompreis, ist, die privaten Investitionen zu hebeln, zu beschleunigen, neu auszurichten. Das betrifft vor allem den größeren Mittelstand, wo die großen Investitionen teilweise nicht mit genug Kapital hinterlegt werden. Wir werden dafür Instrumente entwickeln. Das betrifft die Grundstoffindustrie, die so energieintensiv ist und bisher vor allem fossile Energieträger verbrannt hat und die deswegen durch den Angriffskrieg von Russland in die Krise geraten ist. Diese Krise jetzt – ich will nicht zynisch sein – zu verwandeln in eine Offensive nach vorne, beispielsweise durch Nutzung von CO2-neutralen Produktionsprozessen in der Stahl-, in der Aluminium-, in der chemischen Grundstoffindustrie, das ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Sie ist eine echte Chance, eine wettbewerbsfähige Chance für unsere Industrie.“

Mit diesen Ankündigungen konkretisierte Habeck das wirtschaftspolitische Credo der Ampelregierung, wonach die deutsche Wirtschaft mit einer am 1,5-Grad-Ziel orientierten Wirtschaftspolitik aus der derzeitigen Stagnation auf den Wachstumskurs zurückkehren wird. Wirtschaftliches Wachstum bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Maß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wieder wächst.

Exkurs:

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erfasst als Bruttoinlandsprodukt (BIP) den wirtschaftlichen Wert aller in Deutschland produzierten Güter und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen, die in die Produktion eingegangen sind (Bruttowertschöpfung). Wenn auch die Abschreibungen abgezogen werden, spricht man von Nettowertschöpfung. Beim Wirtschaftswachstum geht es um den Zuwachs monetärer Werte, so dass die von Habeck genannten 31 Wohlstandsindikatoren, wenn sie keinen in Euro messbaren Wert haben, nicht darunterfallen.

Die alles entscheidende Frage ist deshalb, ob sich mit den von der Bundesregierung angestrebten Transformationsbemühungen zusätzliche Werte schaffen lassen, die zu einem monetären Wirtschaftswachstum führen.

Die unvollendete Energiewende

Die Energiewende, die in die Zuständigkeit des von Robert Habeck geleiteten Ministeriums fällt, ist in drei unterschiedlichen Gesetzen geregelt:

Das am 1. April 2000 in Kraft getretene „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ hat das Ziel, die fossile Stromerzeugung durch regenerative Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie, zu ersetzen. Hierzu privilegierte das Gesetz die erneuerbaren Energien mit folgenden Regelungen: Erstens mit der Verpflichtung der Netzbetreiber, die Erzeuger regenerativen Stroms ans Netz anzuschließen und den erzeugten Strom vorrangig einzuspeisen. Zweitens mit dem Anspruch der Erzeuger gegen die Netzbetreiber, für einen Zeitraum von 20 Jahren feste Vergütungen für den regenerativen Strom zu zahlen. Und drittens mit dem Recht der Netzbetreiber, die gezahlten Vergütungen (abzüglich erzielter Erlöse) als EEG-Umlage an die Stromverbraucher weiter zu berechnen. Mit diesen Sonderrechten sollte den erneuerbaren Energien „der Weg in den Strommarkt“ geebnet werden, so lautete die offizielle Begründung. Das war der eigentliche Start der Energiewende.

Mit dem am 22. April 2002 verabschiedeten „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ wurden die Laufzeiten der vorhandenen 19 Kernkraftwerke auf jeweils 32 Jahre ab Betriebsbeginn begrenzt. Der Ausstieg konnte flexibel gehandhabt werden. Nach dem Unfall von Fukushima verschärfte die Merkel-Regierung diese Regelungen: Mit der am 20. Juni 2011 beschlossenen „13. Änderung des Atomgesetzes“ wurden die sieben auf Grund eines Moratoriums bereits abgeschalteten sieben älteren Reaktoren endgültig vom Netz genommen und für alle anderen Kraftwerke ein festes Enddatum in das Gesetz geschrieben. Im Jahr 2022 erlosch die Betriebserlaubnis für das letzte Kraftwerk.

Außerdem beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Januar 2020 mit dem „Kohleausstiegsgesetz“ den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Das Ende der Stromgewinnung durch die Verbrennung von Kohle soll möglichst noch vor 2038 kommen. Parallel soll die Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Regionen gestärkt werden.

Nach derzeitiger Gesetzeslage basiert die künftige Versorgung mit Elektrizität ausschließlich auf regenerativen Energien, insbesondere auf der Wind- und der Sonnenenergie. Kernkraftwerke sind bereits heute nicht mehr am Netz. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist ebenfalls absehbar.

Ergänzt werden diese Regelungen durch das Energiewirtschaftsgesetz, wonach die Versorgung mit Elektrizität zugleich „sicher, bezahlbar und umweltverträglich“ sein muss. Dementsprechend schreibt die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2024. „Für die Erneuerung des Wohlstandes in Deutschland und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes stellt die Versorgung mit sicherer, bezahlbarer, umweltverträglicher und zunehmend treibhausgasneutraler Energie eine zentrale Voraussetzung dar. Gleichzeit heißt es selbstbewusst auf der Webside des Wirtschaftsministers Robert Habeck: „Unsere Energiewende: sicher, sauber, bezahlbar.“

Der Verriss des Bundesrechnungshofs

Diese Aussage steht in einem starken Kontrast zu dem am 7. März 2024 veröffentlichten Bericht einer Sonderprüfung des Bundesrechnungshofes, der zu folgendem Ergebnis kommt „Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann.“ Im Vergleich zur Prüfung 2021 „haben sich die Risiken verschärft“, heißt es im neuen Prüfungsbericht 2024.

Der Bundesrechnungshof zweifelt vor allem an, dass die Stromversorgung in Deutschland sicher ist. Nach Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und angesichts des bevorstehenden Kohleausstiegs verlasse sich die Bundesregierung einseitig auf die erneuerbaren Energien, deren Ausbau jedoch bei weitem nicht ausreiche. Außerdem komme der Netzausbau nicht wie nötig voran und die Backup-Kraftwerke zur Überbrückung von Dunkelflauten hätten eine viel zu geringe Kapazität, kritisiert der Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs. 

„Das Ziel einer sicheren Versorgung mit Strom kann so langfristig nicht gewährleistet werden“, sagte Rechnungshofpräsident Kay Scheller bei Vorstellung des neuen Berichts. Die Bundesregierung plane nicht nur, die bisherige Stromerzeugung auf erneuerbare Quellen umzustellen, sondern wolle auch die Industrie, die Mobilität und die Gebäudewärme elektrifizieren, wodurch ein stark wachsender Bedarf entstehe. So werde die Nachfrage schon zwischen 2021 und 2030 um ein Drittel auf 750 Terawattstunden steigen, und es sei „absehbar, dass die Ausbauziele (für Ökostrom) nicht erreicht werden“, heißt es in dem Sonderbericht. So habe die Bundesnetzagentur 2023 beim Ausbau der Windenergie an Land nur für 6,4 Gigawatt Zuschläge erteilt, d.h. für die Hälfte der gesetzlich festgelegten Menge. Für die Rückkehr zum Zielpfad seien aber fast 16,5 Gigawatt erforderlich.  „Die Bundesregierung muss dringend umsteuern“, mahnte Scheller.

Das Ministerium von Robert Habeck wehrt sich gegen dieses Urteil mit dem Hinweis, dass die von dem früheren Grünen-Politiker Klaus Müller geleitete Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr einen Bericht vorgelegt hätte, demzufolge die Energiewende bei bestimmten Grundannahmen unbedenklich sei. Laut diesem Bericht kann „die Stromnachfrage in Deutschland im Zeitraum 2025 bis 2031 jederzeit gedeckt werden“. Der Bundesrechnungshof bewertet diese Grundannahmen jedoch „als wirklichkeitsfremd“, weil sie auf einem unwahrscheinlichen „Best Case“ beruhen.

Dem Bundeswirtschaftsministerium und der für die Marktaufsicht zuständigen Bundesnetzagentur werfen die Prüfer deshalb in bisher nicht gehörter Deutlichkeit Verantwortungslosigkeit vor: Sie haben „es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden“, rügte der Bundesrechnungshof. „Damit wird der Zweck des Monitorings zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt.“  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) wird voraussichtlich auch den Zeitplan für den Zubau von steuerbaren Backup-Kraftwerken nicht einhalten können. Denn die vorgesehenen Gaskraftwerke, die irgendwann auf Wasserstoff umgestellt werden sollen, hätten lediglich eine Leistung von 10 GW, was keineswegs ausreiche, heißt es in dem Sonderbericht. Zudem sei die Ausgestaltung zusätzlicher Leistung über sogenannte Kapazitätsmechanismen noch offen, so dass laut Bericht nicht einmal sichergestellt sei, „dass die erforderlichen Backup-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sind.“

Die von der Bundesregierung geplante Energiewende braucht zusätzliche und modernere Netze: Denn der Ökostrom entsteht nicht dort, wo er gebraucht wird. Zudem müssen die Verteilnetze Ein- und Ausspeisungen zulassen und dementsprechend digitalisiert werden. Auch der erforderliche Netzausbau liegt „erheblich hinter den Planungen zurück“, stellt der Bundesrechnungshof fest. „Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre oder 6000 Kilometer“.

Zu den Stromkosten heißt es in dem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs, dass sie zu den höchsten in Europa gehören und ein weiterer  Anstieg absehbar sei. Schon heute belasten sehr hohe Stromkosten den Wirtschaftsstandort Deutschland und die privaten Haushalte. Private Haushalte zahlten im ersten Halbjahr 2023 im Schnitt 41,25 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Preis lag um 42,7 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Der Bundesrechnungshof weist auch darauf hin, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung von herausragender Bedeutung ist, sondern gleichzeitig mit negativen Umweltwirkungen verbunden ist. Knappe Flächen und Ressourcen werden in Anspruch genommen, die biologische Vielfalt wird beeinträchtigt. Bemängelt wird, dass die Bundesregierung nicht garantieren kann, die Umwelt durch die Energiewende so wenig wie möglich zu belasten. Denn für viele Umweltfolgen der Energiewende liegen keine oder nur unzureichende Daten vor.

Die immensen Kosten der Energiewende

Die Kosten der Energiewende sind ein Thema, das bisher erstaunlich wenig Interesse findet. Dabei geht es um gewaltige Summen. Der ehemalige Umweltminister Peter Altmeier (CDU) hat die Kosten mit circa 1 Billionen Euro angegeben, die er wie folgt errechnete:

Einspeisevergütungen bis 2022                      Euro 320 Mrd.

Neubau von Anlagen bis 2022                        Euro 360 Mrd.

Netzausbau, Reservekapazitäten                    Euro 300 Mrd.  

                                        Summe                    Euro 980 Mrd.

Vergessen hatte er dabei die Abschreibungen für die Atom- und Kohlekraftwerke, die durch die Energiewende wertlos wurden, und deren Rückbaukosten. 

Grüne Politiker warfen dem Umweltminister damals vor, dass er sich bei seinem „Billionen-Ding“ wohl verrechnet haben müsste. „Sie dürfen die Leute nicht mit Horrorzahlen auf die Bäume jagen“, schimpfte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Energiekonzern RWE hielt diese Schätzung des Umweltministers jedoch für viel zu niedrig: danach sollten sich die gesamten Kosten der Energiewende auf circa 3,0 Billionen Euro belaufen. Das entspricht etwa drei Viertel des jährlichen BIP in Deutschland, das heute 4,12 Billon Euro beträgt.

Der Bundesrechnungshof weist jetzt darauf hin, dass bis 2045 mehr als 460 Milliarden Euro allein in die Netze fließen müssen. Er bemängelt, dass das Wirtschaftsministerium solche „Systemkosten bisher nicht bei seiner Darstellung der Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien“ berücksichtigte. Zu solchen Systemkosten gehörten auch die Reservekapazitäten und die Kosten für stabilisierende Netzeingriffe, weil der Strom aus erneuerbaren Energien wegen seiner Abhängigkeit von Wind und Sonne nicht „grundlastfähig“ ist.

Fazit:

Die Vorleistungen und Kosten, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen, sind um ein Vielfaches höher als beim Atom- und Kohlestrom. In ihrer Wirkung wird sie deshalb das Wirtschaftswachstum weiter nach unten ziehen. Das bedeutet, dass die Energiewende als Instrument einer nachhaltigen Wachstumsstrategie ausfällt.

Die Elektrifizierung der industriellen Produktion

Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung neben der Umstellung des Strommarktes auf die weitgehende Elektrifizierung der energieintensiven Industrien auf der Basis erneuerbarer Energien. Auch hierdurch erhofft sie sich eine Belebung der Wirtschaft und zusätzliche Wachstumsimpulse.   

Laut Statistischem Bundesamt ist die Produktion in den energieintensiven Branchen 2023 um 10,2 Prozent zurückgegangen, nachdem sie schon im Vorjahr um 7 Prozent geschrumpft war. Betroffen sind vor allem die chemische Industrie, die Metallindustrie und die Glaswirtschaft, aber auch die Papierherstellung, die Kokereien und die Mineralölverarbeitung. Gemessen an der Wertschöpfung machen diese Branchen etwa 16 Prozent der Industrie aus.  „Wir gehen nicht davon aus, dass die energieintensive Produktion wieder zurückkommt“, sagte Stefan Kooths vom Kieler IfW der FAZ. „Es ist nicht erkennbar, dass Deutschland in der Energieversorgung gegenüber anderen Weltregionen wieder wettbewerbsfähiger werden kann.“

Besonders stark trifft die teure Energie die Chemieindustrie, deren Produktion im Jahr 2023 um 10,6 Prozent zurückgegangen ist, nach minus 12 Prozent im Vorjahr. Damit fiel der Chemiesektor auf das Niveau von 1995 zurück. „Goodbye Deutschland, wird mehr und mehr ein denkbares Szenario“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, Wolfgang Große Entrup, der FAZ. Den Unternehmen fehle zunehmend die Perspektive für den Standort Deutschland. 

Ein hervorstechendes Beispiel für die Elektrifizierung des Produktionsprozesses ist die Stahlwirtschaft. „Stahl steht am Anfang vieler Wertschöpfungsketten“, sagte Miguel López, Vorstandschef von Thyssen-Krupp. Die deutsche Industrie basiert in besonderer Weise auf der Verarbeitung von Stahl, sei es in der Automobilindustrie, im Maschinenbau oder am Bau. Allein vier Millionen Arbeitsplätze und zwei Drittel der Exporte aus Deutschland entfallen auf stahlintensive Branchen. Zudem ist Stahl die Basis aller Energiewende-Technologien.

Tatsächlich verliert der deutsche Stahlstandort jedoch deutlich an Bedeutung. Während die Stahlunternehmen Thyssen-Krupp, ArcelorMittal, Salzgitter, Saarstahl oder Georgsmarienhütte von 2010 bis 2018 jährlich mehr als 42 Millionen Tonnen Rohstahl produzierten, ist die Produktion danach deutlich eingebrochen. Mit 35,4 Millionen Tonnen im Jahr 2023 war das hergestellte Volumen so niedrig wie zuletzt während der Finanzkrise.

„Die Jahresbilanz zeigt deutlich, dass die Lage für die Stahlindustrie sehr ernst ist“, sagte Kerstin Maria Rippe, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl. Die Stahlkonjunktur sei zwar seit jeher zyklisch, einen derart lang gezogenen Einbruch habe es in Deutschland bislang aber noch nicht gegeben. Als Grund dafür nannte Rippel die schwache Nachfrage, vor allem aber die hohen und nicht wettbewerbsfähigen Strompreise. Zudem steht die Stahlbranche vor einer herausfordernden Umstellung der Produktionstechnik.

Der Rohstahl wird in Deutschland entweder über die Hochofenroute mit Koks und Kohle oder strombasiert in sogenannten Direktreduktionsanlagen hergestellt. Die Bundesregierung fördert die Stahlhersteller im Rahmen ihrer klimapolitischen Ziele bei der „Transformation“ vom Kohlestahl auf den Elektrostahl mit Milliardenbeträgen. So kostet allein das von Thyssenkrupp in Duisburg geplante Vorhaben zur Dekarbonisierung der Produktion etwa drei Milliarden Euro, wobei zwei Drittel aus staatlichen Fördertöpfen stammen.

Die Stahlbranche sieht durchaus die Gefahr, dass die Transformation zum grünen Stahl wegen der hohen Strompreise und des weiteren Absinkens des Produktionsvolumens misslingen kann. Am Beispiel des Stahlwerks von Thyssenkrupp in Duisburg erläuterte Konzernchef Bernhard Osburg, um welche Dimensionen es sich handelt: Der derzeitige Betrieb benötigt 4,5 Terawattstunden Energie. „Wenn wir klimaneutral produzieren, verzehnfacht sich dieser Bedarf.“ Die dann benötigten 45 Terrawattstunden entsprechen dem 4,5-fachen Strombedarf der Stadt Hamburg. „Das sind Dimensionen, die vielen noch gar nicht bewusst sind“, so der Manager.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betont zwar die Bedeutung der Stahlindustrie für die deutsche Wirtschaft und insbesondere deren Umstellung auf Elektrostahl. Fraglich ist aber, ob die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen schuldenfinanzierter Staatsausgaben überhaupt noch in der Lage ist, der Industrie die dafür benötigte finanzielle Unterstützung zu geben. Bernhard Osburg warnte: „Wenn die Politik jetzt keine klare Antwort findet, wie die Transformation der Industrie verlässlich finanziert werden kann, droht ein Stillstand bei Investitionen und bei zentralen Projekten der Transformation mit weitreichenden Folgen für die Klimaschutzziele, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und für die Beschäftigung“.

Zweifel kommen auch von fachlicher Seite. Der Ökonom Lars Feld, Leiter des Walter-Eucken-Instituts in Freiburg, hält finanzielle Hilfen des Staates für den klimafreundlichen Umbau der Stahlindustrie in Deutschland für einen eklatanten Fehler. „Es gibt jederzeit die Möglichkeit, Stahl von außen zu importieren“, argumentiert der Wissenschaftler. „Wir leben in einer hocharbeitsteiligen Wirtschaft. Grüner Stahl kann beispielsweise aus den USA kommen.“

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl widersprach dieser Einschätzung und betonte die Verflechtung mit anderen Industrien und dem Mittelstand. So argumentierte auch der Thyssenkrupp-Chef Miguel López: “Stahl, Automobilfabriken und andere Branchen bilden ein Cluster. Wer das eine verliert, würde auf Dauer auch große Schwierigkeiten haben, das andere zu sichern.“

Fazit:

Die Elektrifizierung der industriellen Produktion macht nur dann Sinn, wenn grüner Strom konstant in ausreichender Menge und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht. Beides ist nicht gesichert: Der Ausbau erneuerbarer Energien mit den dafür erforderlichen Gaskraftwerken erfolgt viel zu langsam, um den Bedarf zu decken. Außerdem sind die deutschen Strompreise für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu hoch, und es gibt wenig Hoffnung, dass sich das ändert. Für 2023 erwartet die Internationale Energieagentur (IEA) für Großabnehmer Preise von durchschnittlich 12,2 Cent je Kilowattstunde in Deutschland, 6,0 Cent in den USA und 7,1 Cent in China. 


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