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Klima und Energiewende : Die zweite Halbzeit der Energiewende
08.03.2026 20:52 (51 x gelesen)

Die zweite Halbzeit der Energiewende

Katherina Reiche (CDU) ist seit Mai 2025 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Sie ist in Luckenwalde, Bezirk Potsdam, als Tochter einer Chemikerin und eines Chemie-Ingenieurs aufgewachsen. Der Vater war zu DDR-Zeiten technischer Leiter der 1946 von Reiches Großvater Helmut Schulze gegründeten Firma Hesco, eines kunststoffverarbeitenden Unternehmens, das 1972 verstaatlicht wurde (damals auch „Plaste Schulze“ genannt).

Nach der politischen Wende 1989/1990 wurde der Betrieb reprivatisiert, die Geschäftsführung übernahmen zunächst Reiches Eltern Klaus und Birgitt Reiche und 2012 ihr Bruder Felix. Reiche war an der Firma bis 2003 als Gesellschafterin beteiligt. Nach dem Abitur 1992 am Gymnasium Luckenwalde absolvierte Reiche ein Chemiestudium an der Universität Potsdam sowie an Universitäten in den USA und Finnland, das sie 1997 als Diplom-Chemikerin abschloss.

Von 1998 bis 2015 war Reiche Mitglied des Deutschen Bundestages. Danach wechselte sie in die Wirtschaft. Im September 2019 gab der Energiekonzern E.ON bekannt, dass Katherina Reiche vom 1. Januar 2020 an für den Vorsitz der Geschäftsführung der innogy-Tochter Westenergie GmbH vorgesehen war – eine der größten regionalen Netz- und Energieversorgungsgruppen in Deutschland. De facto war Reiche damit die leitende Managerin für den Netzbetrieb und Kundenbereich im E.ON-Konzern, der einen Großteil der Gewinne erwirtschaftet. Diesen Posten hatte sie bis zu ihrem Wechsel in das Bundeswirtschaftsministerium inne hatte.

Es konnte deshalb nicht ausbleiben, dass die Berufung von Katherina Reiche zur Wirtschafts- und Energieministerin Diskussionen über ihren Wechsel in die Politik und mögliche Interessenkonflikte auslöste. In ihrer neuen Rolle ist sie nämlich für die wirtschaftliche und energiepolitische Ausrichtung Deutschlands verantwortlich – ein Amt, in dem auch die zentralen Entscheidungen zur Energiemarkt-Regulierung und zum Netzausbau getroffen werden.  

Auf der anderen Seite war es für das Wirtschafts- und Energieministerium von großem Vorteil, dass mit Katherina Reiche eine fachlich kompetente und gut vernetzte Politikerin an die Spitze des Ministeriums berufen wurde. Sie musste sich aufgrund ihrer Tätigkeit im E.ON-Konzern nicht lange auf ihre neue Aufgabe vorbereiten, sondern konnte schnell handeln und dem Ministerium in der Energiepolitik die längst fällige neue Richtung vorgeben. Für die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz ist sie deshalb ein großer Gewinn.

Das Geschäftsmodell der E.ON

Das Unternehmen E.ON war früher ein klassischer „Vertikalversorger“, der Strom und Gas erzeugte, damit handelte und an Kunden verkaufte. Doch aufgrund von Marktveränderungen und der Energiewende wurde das Unternehmen mehrfach umgebaut, um sich stärker auf erneuerbare Energien, Gas- und Stromnetze sowie kundennahe Lösungen konzentrieren zu können.  

Dazu gliederte E.ON im Jahr 2016 sein fossiles Kraftwerks- und Energiehandelsgeschäft in die neue Gesellschaft Uniper aus. Außerdem übernahm E.ON in den Jahren 2019/2020 das Netz- und Vertriebsgeschäft der früheren RWE-Tochter Innogy, wofür RWE im Gegenzug von E.ON erneuerbare Produktionsanlagen bekam. Das waren für E.ON zwei zentrale Schritte zur Fokussierung des Geschäftsmodell auf den Netzbetrieb, die Lieferung von Strom und Gas sowie das Projektgeschäft.   

E.ON ist heute kein klassischer Kraftwerksbetreiber mehr wie früher, sondern konzentriert sich auf drei Kerngeschäftsbereiche:

  • Der größte und stabilste Gewinnträger sind heute der Betrieb und die Instandhaltung der Strom- und Gasnetze in Deutschland und Europa. Die Einnahmen von E.ON bestehen heute nämlich vor allem aus den Netzentgelten, die von Energieversorgern und Endkunden gezahlt werden.
  • E.ON verkauft außerdem Strom, Gas und Energiedienstleistungen, wie zum Beispiel digitale Lösungen, an private und gewerbliche Kunden.
  • Zudem ist E.ON an Projekten für erneuerbare Energien (Wind, Sonne, Wasser) beteiligt, besonders auf dem europäischen Markt.

Kurz gesagt: E.ON verdient den Großteil seines Geldes durch „Netzbetrieb und Energievertrieb“, ergänzt von Energiedienstleistungen und erneuerbaren Energieprojekten. Der konventionelle Kraftwerksbetrieb wurde demgegenüber ausgegliedert.  

Das Unternehmen positioniert sich heute als „Gestalter der dezentralen, digitalen Energiewelt“. Die Investitionsfähigkeit und Rendite von E.ON sind aber stark von regulatorischen Entscheidungen der Bundesnetzagentur abhängig, wozu vor allem die Festsetzung der Netzentgelte und die Rahmenbedingungen für grüne Technologien gehören. Dies ist ein politisches Risiko, das sich nur durch politische Nähe oder wirtschaftliche Relevanz beherrschen lässt.

Derzeit ist beides gegeben: Eine frühere Managerin von E.ON ist als Bundesministerin für die Energiepolitik zuständig. Außerdem befindet sich das Unternehmen wirtschaftlich auf Wachstumskurs und entscheidet über den Netzausbau: Bis 2030 sollen ca. 48 Mrd. Euro investiert werden, um die Netze für erneuerbare Energien und die steigende Nachfrage (E-Mobilität, Datenzentren) fit zu machen. Die Modernisierung der Netze und digitale Steuerungssysteme stehen dabei im Vordergrund.

Ohne E.ON würde es eine Energiewende in Deutschland nicht geben. 70 Prozent der deutschen Windräder an Land und 50 Prozent der Solaranlagen wurden von E.ON ans Verteilnetz angeschlossen. „Der Ausbau und Anschluss von Rechenzentren, neue Industrieansiedlungen, die jährliche Integration von Hunderttausenden von erneuerbaren Anlagen – all das machen wir“, sagte E.ON-Chef Birnbaum. „Die deutsche Energiewende findet wesentlich in unserem E.ON-Netz statt“.

Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz

Schon im September 2025 hat Katherina Reiche mit einem Zehn-Punkte-Plan ihre Vorstellungen von einer Reform des Strommarktes bekannt gegeben. Ihr Ziel war es, die Effizienz des deutschen Strommarktes dadurch zu verbessern, dass bestimmte Privilegien der Wind- und Solarparkbetreiber modifiziert und dadurch Netz- und Stromkosten eingespart werden. Wie zu erwarten, äußerte sich die grüne Lobby, die nun schon seit Jahrzehnten von Subventionen lebt, zu den Reformen äußerst kritisch. Der Versuch Reiches, die Energiewende zu ordnen, wurde als „Ausbaubremse“ diskreditiert.

Von Seiten des E.ON-Konzern wurden jedoch die Pläne der Energieministerin mit Hinweis auf die Flut von zum großen Teil unwirtschaftlichen Anschlussanträgen der Wind- und Solarparkbetreiber unterstützt. „Von 2020 bis heute hat sich die jährliche Nachfrage nach Netzanschlüssen von 85.000 vervierfacht auf 378.000“, sagte E.ON-Vorstandschef Leonhard Birnbaum. „Und dabei haben die neuen Anwendungen wie etwa Rechenzentren und Batteriespeicher noch gar nicht ihre volle Wucht entfaltet.“

Im Februar 2026 wurde dann der im Zehn-Punkte-Plan bereits angekündigte Referentenentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus Reiches Wirtschaftsministeriums bekannt. Darin wird unter anderem folgendes vorgeschlagen:

  • An Wind – und Solarparkbetreiber wird keine Entschädigung mehr gezahlt, wenn sie ihre Anlagen in Gegenden mit schwach ausgebauten Stromnetzen bauen wollen. Bislang wurden sie auch für Strom bezahlt, der abgeregelt werden musste, weil er gar nicht abtransportiert werden konnte. Im Jahr 2024 betraf das 3,7 % der erneuerbaren Stromerzeugung.
  • Die Wind- und Solarparkbetreiber sollen sich mit Baukostenzuschüssen an den Netzkosten beteiligen, die bisher von den Netzbetreibern allein getragen wurden. Diese Verpflichtung soll nach dem Referentenentwurf „für einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten sorgen“. 
  • Außerdem sollen die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussanträgen eine Auswahl zu treffen. Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark? Bislang gilt der Anschlussvorrang für die Erneuerbaren.  

Auch dieses Mal war die grüne Branche entsetzt. Sie wiederholte den Vorwurf, Reiche wolle den Ausbau der Erneuerbaren blockieren. Dazu organisierten sie die passenden Proteste. Grünen-Parteichef Felix Banaszak warnte vor der „Beerdigung der Erneuerbaren“. Dabei hatte Reiches Sprecherin betont, dass man an dem Ziel festhalte, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.

Die Reformgegner ignorieren, dass der Ausbau der Netze mit der Antragsflut von Ökostrom-Erzeugern und Batteriebetreibern längst nicht mehr mithalten kann. Das bisher vorherrschende „Windhund-Prinzip“, bei dem der früheste Antrag bevorzugt werden muss, soll deshalb abgeschafft werden, was ganz im Interesse der E.ON ist.  

Für E.ON-Chef Birnbaum beginnt mit der geplanten Reform des EEG die „zweite Halbzeit der Energiewende“. Das heißt für ihn, dass Subventionen, die für den Systemwechsel von Großkraftwerken hin zu dezentralen Erneuerbaren nötig waren, jetzt hinterfragt werden müssen. „Es geht um Besitzstände, an die sich viele Akteure gewöhnt haben“, obwohl man „längst in einem neuen System angekommen“ sei. Deshalb wolle E.ON solche Dinge „nicht mehr machen“, kündigte Birnbaum an: „Wir wollen für unsere Kunden kein Geld verschwenden.“

Das Trittbrettfahrerproblem

Was jedoch in dem Referentenentwurf der Wirtschaftsministerin gar nicht angesprochen wird, ist das sogenannte „Trittbrettfahrerproblem“:

Weil Wind und Sonne nicht immer dann Strom liefern, wenn er gebraucht wird, und auch nicht dort, wo er gebraucht wird, müssen Stromspeicher und konventionelle Reservekraftwerke vorgehalten werden, um die Wintertage mit Dunkelflauten zu überbrücken. Außerdem müssen wegen des stark steigenden Ausbaus der Erneuerbaren die Stromnetze dauerhaft erweitert werden.

Für diese sogenannten „Systemkosten für Netze, Speicher und Reservekraftwerke“ werden bisher nur die Stromverbraucher und Steuerzahler zur Kasse gebeten. Verursacht werden sie aber von den Betreibern erneuerbarer Anlagen, ohne dass sie ihnen in Rechnung gestellt werden. Dieses Trittbrettfahrerverhalten muss schleunigst beendet werden, und zwar dadurch, dass sie die Systemkosten mitfinanzieren.

In dem vorliegenden Reformentwurf für das EEG wird das Trittbrettfahrerproblem nicht gelöst. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Würden Investoren von Erneuerbaren-Anlagen für die von ihnen verursachten System-Kosten aufkommen müssen, würde wohl niemand mehr Interesse an einem Erneuerbaren-Anteil von 100 Prozent am Strommix haben. Stattdessen würde ernsthaft über Alternativen zu dem sehr teuren Erneuerbaren-Ausbau nachgedacht werden (Manuel Frondel in DIE WELT vom 24.09.2025).

  


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