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Klima und Energiewende : Die Mär vom technologieoffenen Heizungsgesetz
02.08.2026 22:02 (31 x gelesen)

Die Mär vom technologieoffenen Heizungsgesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das seit Jahren umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), allgemein als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, verabschiedet. Damit stellt sich für Millionen von Hauseigentümern erneut die Frage, wie teuer wird in Zukunft das Heizen mit Gas und Öl oder lohnt sich die Investition in eine Wärmepumpe. 

Das neue Heizungsgesetz ist technologieoffen und erlaubt neben der Wärmepumpe auch den Einbau von Gas- und Ölheizungen, sieht bei letzteren aber einen steigenden Anteil an Biokraftstoffen vor. Ab 2029 sollen Nutzer von Gas- und Ölheizungen Tarife mit einem Öko-Anteil von zehn Prozent zahlen, der bis 2045 auf 100 Prozent steigt („Biotreppe“). 

Mit dem neuen Gesetz endet ein jahrelanges Ringen des Bundestages um den Beitrag der Wärmegewinnung durch Gas und Öl zur Einhaltung der beschlossenen klimapolitischen Ziele. In der Ampelregierung hatte das Thema an Aktualität gewonnen, als Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüner) seinen Freund Patrick Graichen zu seinem Klima-Staatssekretär machte. 

Graichen verschärfte die Debatte um ein neues Heizungsgesetz mit einem internen Entwurf dahin, dass schon „ab 1. Januar 2024“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Das war die verdeckte Ansage, dass Hauseigentümer zukünftig nur noch Wärmepumpen installieren durften. 

Als dieser Entwurf bekannt wurde, hagelte es öffentliche Kritik: Die FDP als Koalitionspartner zeigte sich empört und pochte auf Technologieoffenheit. „Pauschale Verbote halte ich für falsch – stattdessen sollten wir technologieoffen blieben und dafür sorgen, dass auch klassische Heizungen in Zukunft klimaneutral betrieben werden können“, sagte ihr Fraktionschef. Noch deutlicher wurde Jens Spahn (CDU) von der Opposition mit dem Hinweis, dass der Graichen-Entwurf „für die Tonne“ sei.

Im Mai 2024 räumte Habeck ein, dass er die Bevölkerung mit dem ursprünglich geplanten Gesetz überfordert hatte. „Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, also wie heizen wir in der Zukunft, war ja ehrlicherweise auch ein Test, wie weit die Gesellschaft bereit ist, Klimaschutz – wenn er konkret wird – zu tragen. Ich bin zu weit gegangen“, sagte er. Es sei ein „Gegendruck“ entstanden, der so groß gewesen sei, dass er „den gesamten Klimaschutz am Ende von den Füßen geholt hätte“.  

Rechtliche Wahlfreiheit

Die CDU/CSU lehnte die Heizungspläne der Ampelregierung von Anfang an konsequent ab. Allerdings richtete sich ihre Kritik weniger gegen das angestrebte Klimaziel als gegen den gewählten Weg. Die Union argumentierte, die Politik dürfe keine bestimmte Heiztechnik faktisch vorschreiben, sondern müsse „technologieoffen“ bleiben. 

Dazu forderte die Union, dass es keine Privilegierung einzelner Heizsysteme geben dürfe und der Wettbewerb verschiedener Technologien gewährleistet sein müsste. Der Gesetzgeber müsse sich am CO2-Ausstoß orientieren statt an der Art der Heizungstechnik. Als Alternativen wollte die CDU/CSU moderne Gas-Brennwertheizungen, Hybridheizungen, Fernwärme, Biomasse- und Pelletheizungen sowie künftig Wasserstoffheizungen zulassen. 

Außerdem wurde das überstürzte und realitätsferne Vorgehen der Ampelregierung kritisiert. Die Union rügte insbesondere die kurze Umsetzungsfrist, die angesichts der hohen Investitionskosten für Hausbesitzer unzumutbar sei. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass es nicht überall die nötigen Stromnetze gibt und auch Fachkräfte fehlten.  

Die Union forderte deshalb längere Übergangszeiten und einen Bestandsschutz für funktionierende Heizungen. Einen Austauschzwang dürfe es erst am Ende der technischen Nutzungmöglichkeit geben. Zudem müsse die kommunale Wärmeplanung stärker berücksichtigt werden.  

Im Kern ging es zwischen der Ampel-Regierung und der oppositionellen Union um einen ordnungspolitischen Streit: Während Habecks Ansatz darin bestand, im Gebäudeenergiegesetz das Klimaziel mit zusätzlichen konkreten technischen Anforderungen durchzusetzen, setzte die Union auf den europäischen Emissionshandel und die Lenkungswirkung des CO2-Preises.  

Nach dem Scheitern der Ampelregierung einigte sich die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zum Heizungsgesetz auf folgende Punkte: Das zu beschließende Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die 65-%-Pflicht für jede neue Heizung ab und betont ausdrücklich die Technologieoffenheit. Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, müssen jedoch künftig schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden („Bio-Treppe“). 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die CDU/CSU stellte das Ziel der Dekarbonisierung des Gebäudesektors nicht grundsätzlich infrage, wohl aber den Weg dahin. Sie setzte auf Technologieoffenheit, marktwirtschaftliche Anreize über den CO2-Preis, längere Übergangsfristen und die Zulassung verschiedener klimafreundlicher Heizungstechniken statt einer gesetzlichen Vorgabe, die nach ihrer Auffassung faktisch einzig auf die Wärmepumpe hinauslief. 

Die fehlende Kostenneutralität

Die politische Aussage „mehr Wahlfreiheit“ ist also rechtlich zutreffend. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass diese Wahlfreiheit für die möglichen Alternativen auch „kostenneutral“ ist. Das ist nach einer Expertise des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) keineswegs der Fall, so dass der Einbau einer Wärmeheizung gegenüber einer Gasheizung auch teurer werden kann, anders als die politische Kommunikation vermuten lässt. 

Das IW Köln bestätigt der Bundesregierung, dass ihre Aussage, das neue Gesetz schaffe mehr Wahlfreiheit, zwar formal richtig ist – nach Auffassung des IW aber ökonomisch unvollständig und deshalb irreführend ist. Das IW führt dafür im Wesentlichen vier Punkte an:  
1.    Wahlfreiheit ist nicht gleich Wirtschaftlichkeit!
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt wieder den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Gleichzeitig schreibt es aber vor, dass diese Heizungen künftig schrittweise mit immer höheren Anteilen klimaneutraler Brennstoffe betrieben werden müssen – die sogenannte „Biotreppe“. Dadurch wird zwar das Heizungsmarkt freier, nicht aber die Wahl der späteren Betriebskosten. 
2.    Die Mehrkosten entstehen erst im Betrieb!
Nach den Modellrechnungen des IW werden die Heizkosten einer typischen Gasheizung bis 2045 erheblich steigen. Dafür nennt das Institut drei Ursachen: 
•    Der vorgeschriebene Einsatz deutlich teurerer Gase,
•    Steigende Netzentgelte, weil immer weniger Haushalte das Gasnetz nutzen und dessen Fixkosten auf weniger Kunden verteilt werden,
•    Zusätzlich steigende CO2-Kosten, die allerdings nach IW-Auffassung den kleinsten Anteil ausmachen. 
Das IW kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass sich die laufenden Heizkosten gegenüber heute mehr als verdoppeln können. 
3.    Die Gasheizung ist günstiger – langfristig kann sie teurer werden!
Hier liegt der eigentliche Zielkonflikt:
•    Eine Investition in eine neue Gasheizung kostet häufig nur ein Drittel einer Wärmepumpe. 
•    Dafür fallen aber für eine neue Gasheizung voraussichtlich deutlich höhere Brennstoff- und Netzkosten an. 
Das IW prognostiziert, dass viele Eigentümer vor allem auf die niedrigen Anschaffungskosten schauen könnten, während die späteren Betriebskosten bei der Investitionsentscheidung kaum berücksichtigt werden. 
4.    Es besteht das Risiko von Fehlinvestitionen!
Das IW warnt, Haushalte könnten sich aufgrund der neuen Rechtslage für eine neue Gasheizung entscheiden, obwohl diese Investition langfristig unwirtschaftlich werden könnte – und zwar aus politischen Gründen, wie die Biotreppe oder die CO2-Steuer. 

Ist diese Kritik überzeugend?

Die Kritik des IW Köln beruht auf Modellannahmen, nicht auf gesicherten Vorhersagen. Das IW unterstellt insbesondere, 
•    dass Biomethan und klimaneutraler Wasserstoff auf Dauer knapp und deshalb teuer sind,
•    dass viele Haushalte aus dem Gasnetz ausscheiden und dadurch die Netzkosten pro Anschluss steigen 
•    und dass die gesetzlichen Beimischungsquoten tatsächlich wie geplant umgesetzt werden. 
Sollten dagegen mehr klimaneutrale Gase verfügbar werden oder ihre Preise stärker sinken als angenommen, würden die Mehrkosten geringer ausfallen. Umgekehrt könnten sie sogar höher sein, wenn die Knappheit höher ausfällt als im IW-Modell unterstellt ist. 
 
Fazit:
Die politische Aussage, nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gebe es bei der Wärmegewinnung „Mehr Wahlfreiheit“  ist rechtlich zutreffend. Das IW Köln weist jeoch zutreffend darauf hin, dass diese Wahlfreiheit für  Eigentümer einer Wohnimmobilie nicht "kostenneutral" ist und dass die Aussage, die Wärmepumpe sei generell die wirtschaftlichere Lösung, irreführend ist. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt entscheidend von den Investitions-und  Finanzierungskosten, dem energetischen Zustand des Gebäudes sowie der Entwicklung der Energie- und CO2-Preise ab. Eine vergleichende Wirtschaftlichkeitrechnung der verschiedenen Heiztechnologien kann deshalb zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen. 


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