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Planwirtschaftliche Energiewende
28.08.2015 15:20 (3684 x gelesen)

Planwirtschaftliche Energiewende

Die Energiewende ist mehr als der Ausstieg aus der Kernenergie und der Umstieg in die erneuerbaren Energien. Sie ist ein politisches Projekt, mit dem die Ende der neunziger Jahre begonnene Liberalisierung des Strommarktes beendet und die Energiewirtschaft schrittweise in ein planwirtschaftliches System überführt wird.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel lobt zwar das von ihm im Herbst 2015 eingebrachte Strommarktgesetz als die „größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den neunziger Jahren“  und meint, das Gesetz „schaffe einen konsequent marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft“. Tatsächlich ist dieses Gesetz aber kein Beitrag zu mehr Marktwirtschaft, sondern - im Gegensatz - ein weiterer Baustein, um den Energiemarkt in die Planwirtschaft zu führen.

Strommarktgesetz

Die Befürworter der Energiewende argumentieren, dass der Ökostrom privilegiert und gefördert werden müsse, um ihn „fit für den Strommarkt“ zu machen. Dieses Argument ist schon deshalb falsch, weil sich der Strommarkt längst in der Auflösung befindet.

Mit dem EEG hat die Politik für erneuerbare Energien ein Fördersystem geschaffen, das mit einem liberalisierten Strommarktes nicht kompatibel ist. Während die konventionellen Erzeuger den Regeln des Marktes unterworfen sind, privilegiert der Gesetzgeber die Erzeuger von Ökostrom mit  einem Einspeisevorrang und einer Vergütungsgarantie. Nach offizieller Darstellung  soll dem Ökostrom dadurch der Markteintritt ermöglicht werden, tatsächlich geht es aber darum, die Stromerzeugung  nahezu komplett  auf die erneuerbaren Energien umzustellen.

Mit der Energiewende greift der Staat also massiv in die Erzeugungsstruktur des Strommarktes ein. Er verbietet nicht nur den Betrieb von Kernkraftwerken, sondern legt auch fest, welchen Anteil die erneuerbaren Energien an der Gesamtstromerzeugung haben sollen. Im Jahr 2050 sollen dies 80 Prozent sein. Damit nimmt der Staat den Stromerzeugern die Möglichkeit, die wirtschaftlich günstigsten Alternativen zur Stromerzeugung zu finden. Der Marktprozess wird komplett durch politische Vorgaben ausgehebelt.

Schon heute bietet der Strommarkt für konventionelle Stromerzeuger keinen Anreiz mehr, in Gas- oder Kohlekraftwerke zu investieren. Bei dem wachsenden Ökostromanteil müssen die Anlagen so oft zugunsten von Wind- und Solarenergie gedrosselt oder abgeschaltet werden, dass sie nicht mehr rentabel betrieben werden können. Wenn überhaupt, so fordern die Ökostrom-Lobbyisten deshalb konsequenterweise, müsse „der Markt fit für die erneuerbaren Energien“ gemacht werden. Es geht also längst nicht mehr um die Integration der erneuerbarer Energien in den Markt, sondern um eine Systemtransformation: Die Umwandlung des Strommarktes in ein planwirtschaftliches System.

Wie der Weg dahin aussieht,  ist  dem "Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes" (Strommarktgesetz 2015) zu entnehmen, das die Bundesregierung vom Bundestag beschließen lassen will. Mit der Liberalisierung des Strommarktes, die von der Kohl- Regierung im Jahr 1998 auf den Weg gebracht wurde, ist das jetzige Gesetzesvorhaben in keiner Weise zu vergleichen.  Ziel der damaligen Liberalisierung war es, den Markt auf allen Wertschöpfungsstufen durch Entflechtung vertikal integrierter Energieunternehmen für neue Anbieter zu öffnen. Die Verbraucher konnten plötzlich zwischen mehreren Versorgern und unterschiedlichen Tarifen wählen. Die Strombörse wurde eingerichtet. Im Ergebnis wandelte sich der Strommarkt vom Angebots- zum Nachfragemarkt, und das wirkte sich dämpfend auf die Kosten der Erzeugung und den Strompreis aus.

Demgegenüber schafft das beabsichtige Strommarktgesetz neue Subventionstöpfe und mehr Regulierung. Es soll außerhalb des Strommarktes eine subventionierte Kapazitätsreserve eingerichtet werden, die bei Engpässen auf dem Markt zum Einsatz kommen soll. Außerdem werden Braunkohlekraftwerke in eine „Klimareserve“ überführt, um gegen Entschädigung schrittweise stillgelegt zu werden. Zudem werden die Regelungen zur kostenpflichtigen Netzreserve zeitlich verlängert, um Netzengpässe überbrücken zu können. Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten zahlt der Verbraucher als zusätzliches Netzentgelt mit der Stromrechnung.

Die Regierung verspricht zwar, in die Preisbildung nicht eingreifen zu wollen; sie macht es aber bereits massiv dadurch, dass sie den Ökostrom mit einem Einspeisevorrang und garantierten Vergütungen privilegiert. Durch das neue Strommarktgesetz wird sich daran nichts ändern. Außerdem sollen die Versorgungsunternehmen verpflichtet werden, ihre Nachfrage und das Angebot genauer aufeinander abzustimmen. Sonst drohen Strafzahlungen. Auch solche Regulierungen gehören nicht in einen „konsequent marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen“.

Das geplante Strommarktgesetz ist deshalb nicht die Umkehr in Richtung Marktwirtschaft, sondern eine weitere Umdrehung der Interventionsspirale, ohne die Planwirtschaften nicht auskommen.

Das Ausschreibungsmodell

Der für die Energiewende zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, verkündete Anfang März 2016 einen "Paradigmenwechsel" für die künftige Ökostromförderung. Nach einem neuen  Erneuerbare-Energien-Gesetz ("EEG 3.0") soll es für Strom aus Wind und Sonne keine gesetzlich fixierte Einspeisevergütung mehr geben. Stattdessen wird die Förderhöhe für neue Anlagen über Ausschreibungen im Wettbewerb ermittelt. Zukünftig wird der Staat nur noch die gewünschte Menge an Solar- und Windkraftanlagen vorgeben. Über die Höhe der Förderung soll dann im Bieterwettbewerb der Investoren entschieden werden. Den Zuschlag bekommt der Investor, der die geringste Ökostromforderung stellt.

Das Ausschreibungsmodell dient dem Zweck, die Vergütungssätze bei der Ökostromförderung zu senken, um die Stromrechnungen zu entlasten. Diese Erwartung ist nicht unrealistisch, weil die geltenden Fördersätze generell zu hoch sind, wie ausländische Ausschreibungsergebnisse zeigen. Derzeit werden in Deutschland über die mehr als 4.000 staatlich garantierten Vergütungssätze rund 23 Milliarden Euro jährlich von den Verbrauchern an die Ökoproduzenten umverteilt. Daran wird sich auch nichts ändern, weil der Bieterwettbewerb nur für zukünftige Anlagen gelten soll. Zudem behält sich der Staat  vor, die Menge neuer Öko-Anlagen festzulegen. Mit jährlichen Ausbauzielen will die Regierung den Zubau von regenerativen Anlagen bremsen und an den Ausbau der Netze koppeln.  

Es sollen aber nur Anlagen mit größeren Leistungsmengen ausgeschrieben werden. Die Förderung kleiner Solardach-Anlagen sowie von Biomasseanlagen verändert sich nicht. Baake sagte, "80 Prozent des Zubaus erneuerbarer Energien werden dann von Ausschreibungen erfasst". Damit gelten dann für den Strommarkt drei unterschiedliche Regelwerke: Marktregeln für die herkömmlichen Energien, das EEG für die alten und kleinen Ökoanlagen und das Ausschreibungsmodell für größere Ökoanlagen.

Übersichtlicher im Sinne von Markttransparenz wird der Strommarkt mit dem Ausschreibungsmodell nicht. Das Modell öffnet auch nicht den Weg zu mehr Marktwirtschaft: statt die Menge an Öko-Anlagen über staatliche Vergütungssätze indirekt zu steuern, wird der Staat die gewünschte Menge an Solar- und Windkraftanlagen zukünftig direkt festlegen. Um es auf eine kurze Formel zu bringen: der Staat verzichtet auf die Preisfestsetzung und übernimmt dafür die Investitionsplanung. Auch dies ist Planwirtschaft.

Bei der Reform der Ökostromförderung stand die Bundesregierung unter erheblichem Druck. Das Bundeskabinett hatte sich 2014 darauf verständigt, dass der Bau von Windkraftanlagen pro Jahr auf  2.500 Megawatt begrenzt werden solle, um die Stromnetze nicht zu überfordern und die EEG-Umlage konstant zu halten. Dieser „Zielkorridor“ wurde jedoch stets übertroffen: 2015 kamen 3.700 Megawatt Windkraft (= 1.400 Rotoren) hinzu, 2014 waren es sogar 4.700 Megawatt.

Um den Ausbau neuer Windstromerzeugung zu verlangsamen, hat sich die Regierungskoalition Ende Mai 2016 nach monatelangen Verhandlungen auf folgende Punkte geeinigt:

  • Die Ökostromförderung wird wie geplant ab 2019 umgestellt: Statt der auf 20 Jahre festgelegten Garantiepreise werden Projekte ausgeschrieben: Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag.
  • Dazu legt der Bund eine jährliche Höchstmenge für jede einzelne Erzeugungsart fest: Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Biomasse. An der generellen Zielmarke von 45 Prozent Ökostrom im Jahr 2025 hält die Bundesregierung fest. 
  • Für Bürgerwindparks gelten besondere Bedingungen; bei neuen PV-Anlagen auf Hausdächern bleibt es bei der bisherigen Förderung; Standorte mit geringer Windausbeute sollen eine höhere Förderung erhalten.
  • Um den Ausbau für neue Windanlagen an Land abzubremsen, soll die Anfangsvergütung ab April 2017 um 5 Prozent sinken. Eine stärkere Absenkung ist möglich, wenn das Ziel von jährlich 2.500 Megawatt überschritten wird.

Anfang Juli 2016 wurde die Umstellung der Ökostromförderung vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem zu. Die Opposition scheiterte mit dem Versuch, den Beschluss mit einer Geschäftsordnungsdebatte zu verhindern. Bitter reagierten vor allem die Öko-Lobbyisten und ihre Klientel. Der WWF kritisierte die Begrenzung des Ausbaus der Windkraft an Land auf 2.800 Megawatt als eine "deutliche Ausbremsung der Energiewende". Die Grünen im Bundestag sahen den Klimaschutz in Gefahr: "Die Bundesregierung hat den Klimaschutz zu den Akten gelgt."  Ihr Fraktionschef Anton Hofreiter forderten die Länder auf, hart zu bleiben: „Die Ministerpräsidenten müssen die Energiewende und den Klimaschutz vor der Bundesregierung schützen.“ 

Die energiepolitische Zwickmühle

Die Bundesregierung  hat sich mit der Energiewende in eine unlösbare Lage gebracht:

1. Es fehlten die notwendigen Netze, um den überschüssigen Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland zu transportieren, wo er dringend gebraucht wird. Angela Merkel hatte zwar den Bau neuer Stromleitungen angemahnt: „Energiewende findet nur statt, wenn der Strom, der produziert wird, auch zum Schluss durch eine Leitung dahin transportiert werden kann, wo er gebraucht wird.“ Es sah aber nicht danach aus, dass dieses Transportproblem rasch gelöst werden könnte. Im Gegenteil: Im Bundestag kursierten Prognosen der Bundesnetzagentur, wonach sich der Bau der Nord-Süd-Trassen um Jahre verzögert.

2. Dann hatte sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit seinem Versprechen, die „Kostendynamik der Energiewende“ brechen zu wollen, selbst unter Druck gesetzt: Die EEG-Umlage, mit der die Ökostrom-Produzenten subventioniert werden, stieg munter weiter – auf 6.35 Cent für jede Kilowattstunde. Aktuell mussten die Verbraucher pro Jahr 25 Milliarden Euro per Umlagen für den Ökostrom bezahlen.  Und Wirtschaftsfachleute der großen Koalition rechneten damit, dass die Umlage im Jahr 2020 bei 9,22 Cent pro Kilowattstunde angelangt sein könnte.

3. Und schließlich hatte die Bundesregierung  der EU-Kommission im Jahr 2014 zugesagt, die Ökostromförderung zu reformieren, damit der überschüssige Strom aus Deutschland nicht mehr in die Netze anderer EU-Mitgliedsländer flutet, wo er die Betreiber viel Geld kostet. Für den Fall, dass das Netzproblem nicht gelöst wurde, hatte die Kommission vorsorglich  mit unterschiedlichen  „Strompreiszonen“ in Deutschland gedroht - billigen Strom im Norden, teueren Strom  im Süden. Damit sollte ein Anreiz geschaffen werden, in Regionen mit einem Stromengpass verstärkt in neue Kraftwerke zu investieren, damit die überregionalen Netze entlastet werden. Diese Spaltung wollte Gabriel mit seinen Plänen für eine Novelle des EEG-Gesetzes unter allen Umständen verhindern.

4. Ein weiteres Problem hat sich im Verhältnis zu Österreich aufgetan. Österreichische Versorger kaufen derzeit in großem Umfang deutschen Strom, der durch die Energiewende oft im Überfluss vorliegt und billig geworden ist.  Der importierte Strom wird zumeist die Alpen-Stauseen in Form von Wasserkraft gespeichert und in Zeiten von Stromknappheit zu höheren Preisen wieder nach Deutschland zurückverkauft. Nach Schätzungen von Fachleuten beträgt das Handelsvolumen in der Spitze bis zu acht Gigawatt.

Solche Strommengen überfordern zunehmend die Netze zwischen Deutschland und Österreich, die nur drei bis vier Gigawatt transportieren können. In der Folge müssen im Norden Deutschlands Kraftwerke heruntergefahren und in Österreich Kraftwerke hochgefahren werden, um Netzengpässe zu vermeiden. Beides kostet Geld, das dem  deutschen Verbraucher über das Netzentgelt berechnet wird. Nach Branchenschätzungen handelt es sich um mehrere Hundert Millionen Euro im Jahr.

5. Um solche Kosten zu vermeiden, plant die Bundesnetzagentur nun, die zwischen Deutschland und Österreich gehandelten Strommengen ab Juli 2018 durch eine sogenannte „Engpassbewirtschaftung“ zu begrenzen. Die vier Netzbetreiber sind aufgefordert worden, entsprechende Schritte für eine Begrenzung des Stromhandels einzuleiten. „Es wird schlicht mehr Strom in Österreich gekauft, als über die bestehenden Leitungen transportiert werden kann“, begründete Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, den angeordneten Markteingriff.

In Österreich sieht man im Vorgehen der Deutschen einen äußert unfreundlichen Akt. Aber auch in Deutschland wird die neue Stromgrenze kritisiert: „Die Einführung eines Engpassmanagements an der deutsch-österreichischen Grenze steht dem Ziel eines europäischen Strombinnenmarktes entgegen. Zudem senkt es den Handlungsdruck auf den dringend notwendigen Netzausbau in Deutschland“, kritisierte Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums.   

Mittelstandsvereinigung

Die Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) hat der Energiewende schon früh aus ordnungs- und wirtschaftspolitischen Gründen widersprochen. So beispielsweise in einem Pressegespräch im August 2012:

"Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) betrachtet mit wachsender Sorge, dass bei der Ausgestaltung der Energiewende marktwirtschaftlich Prinzipien über Bord geworfen und durch planwirtschaftliche  Mechanismen ersetzt werden. Zusatzbelastungen durch steigende Energiekosten und immer mehr staatliche Subventionen gefährden massiv die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und belasten die Verbraucher in immer höherem Maße."

Die zum Ausdruck gebrachte Sorge wurde mit der Forderung verbunden,  dass sich die Bundesregierung von den ehrgeizigen Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien verabschieden solle: „Die Ziele müssen weg“, mit Blick auf den Plan, bis 2050 mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.  Die erneuerbaren Energien sollten so lange nur eine "ergänzende Funktion" haben, wie die Probleme bei der Speicherung und der Grundlastfähigkeit nicht gelöst sind. Grundsätzlich sprach sich die MIT für den Emissionshandel aus, weil er marktwirtschaftlichen Grundsätzen entspricht.

Angela Merkel wollte von alledem nichts wissen. Als der Verfasser dieses Beitrages in einer Vorstandssitzung der CDU vorschlug, wenigstens auf das 80-Prozent-Ziel für 2050 zu verzichten, weil es sich dabei um eine „Anmaßung von Wissen“ (Hayek) handele, beschränkte sich ihre Antworf auf ein schlichtes "Nein !".


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