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Klima und Energiewende : Die Kohlekommission
26.07.2018 16:31 (1831 x gelesen)

Die Kohlekommission

Nach dem jüngsten Klimaschutzbericht der Bundesregierung wird Deutschland seine Ziele zu Senkung der Kohlendioxidemissionen deutlich verfehlen. Im Jahr 2020 wird der Ausstoß an Treibhausgasen nur um 32 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen, statt wie geplant um 40 Prozent.

Die tatsächlichen Effekte der deutschen Klimapolitik sind noch erheblich geringer: Denn der Löwenanteil des Rückgangs beruht auf dem Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft nach der deutschen Einheit. Die DDR deckte zwei Drittel ihres gesamten Energiebedarfs mit Braunkohle. Zudem werden die Klimagewinne aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien durch den Ausstieg aus der Kernenergie weitgehend konterkariert. Auch in den Sektoren des Energieverbrauchs jenseits der Stromerzeugung, wie Verkehr oder Gebäude, sind praktisch keine Fortschritte zu verzeichnen.

Die Energiewende der Bundesregierung ist bisher alles andere als ein Erfolg. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Kohlekommission eingerichtet, um der Politik einen Ausweg aus der Sackgasse aufzuzeigen.

Der Auftrag der Kommission

Die von der Bundesregierung berufene „Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) sollte bis Dezember 2018 einen Zeitplan für den Ausstieg Deutschlands aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle vorlegen. Gleichzeitig sollte sie der Regierung Vorschläge machen, wie der damit verbundene Strukturwandel in den betroffenen Regionen bewältigt werden kann. Direkt sind davon knapp 30.000 Arbeitsplätze in den Tagebauen und Kohlekraftwerken im Rheinland, in Mitteldeutschland und in der Lausitz betroffen, weitere 20.000 bei Zulieferern und Dienstleistern.

In die Kohlekommission, die aus 28 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, hat die Bundesregierung Vertreter aus den  betroffenen Regionen, von Umweltgruppen, der Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft berufen. Außerdem gehören ihr Vertreter der Regierung, des Bundestages und der Länder an, allerdings ohne Stimmrecht.

Innerhalb der Kommission sind zwei Arbeitgruppen gebildet worden, wovon sich eine mit dem Thema „Klima und Energie“ und die andere mit „Wirtschaft und Strukturpolitik“ befassen soll. Die erste Gruppe wird von der Berliner Umweltprofessorin Barbara Praetorius und Angela Merkels früherem Kanzleramtsminister, Ronald Pofalla (CDU), geleitet. Die zweite Gruppe führen die früheren Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzek (SPD), und von Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU). Beschlüsse in der Kommission werden mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen gefasst.

Derzeit scheint in Berlin die Bereitschaft groß zu sein, die Energiewende weitgehend dieser Arbeitsgruppe zu überlassen. Ziel ist es, eine Empfehlung in weitgehender Einigkeit aller Beteiligten zustande zu bringen. „Jede Bundesregierung wäre schlecht beraten, solche Ergebnisse nicht anzuwenden“, hieß es in Kreisen der Bundesregierung. Angesicht der divergierenden Interessen wird man mit einer einstimmigen Entscheidung aber kaum rechnen können.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die Ergebnisse der Kommission in das für 2019 geplante Klimaschutzgesetz einfließen. Das wiederum soll die Basis dafür sein, dass die von der Koalition für das Jahr 2030 propagierten Klimaziele erreicht werden. Konkret bedeutet das eine Minderung der Kohlendioxidemissionen gegenüber 1990 um 61 Prozent. Das ist etwa das Doppelte des bisher Erreichten.

Die Bundesregierung hat der „Kohlekommission“ einen strengen Zeitplan vorgegeben. Ende Oktober sollte sie einen Plan für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in den drei Braunkohlerevieren vorlegen und bis Ende November ein Datum für den Kohleausstieg präsentieren. Niemand erwartete jedoch, dass diese Termine eingehalten werden.

Schon der Start der Kommission war holprig. Zunächst mussten  Organisationsfragen geklärt werden. Dann konnten Mitglieder wegen Terminüberlastung an Sitzungen nicht teilnehmen. Außerdem fehlte eine gemeinsame Zahlen- und Faktenbasis, anhand der man diskutieren und entscheiden konnte.

Widerstreitende Positionen

Die inhaltlichen Positionen innerhab der Kohlekommission liegen weit auseinander: Die Klimaschützer verlangen ein baldiges Ende des Braunkohleabbaus sowie ein zügiges Abschalten jener Kohlekraftwerke, die besonders viel klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen. Demgegenüber verlangte Brandenburgs Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD), zuerst Aspekte wie Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Energiekosten für Wirtschaft und Verbraucher sowie regional-wirtschaftliche Folgen für die Menschen vor Ort zu diskutieren. „Vorfestlegungen zu einem Ausstiegsdatum darf es nicht geben.“

In diesem Sinne warnte auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vor Fehlentwicklungen, die sich rächen könnten. „Ich halte nichts davon, die Energieversorgung des viertgrößten Industrielandes der Erde auf Kante zu nähen“, sagte BDI-Präsident Dieter Kempf. Energie sei die „Aorta der Wirtschaft“. Das Ziel einer mehr als 80-prozentigen CO2-Reduktion zur Mitte des Jahrhunderts sei nur erreichbar, wenn jetzt die Weichen richtig gestellt würden, so Kempf. Bisher sei das nicht der Fall. So seien die im internationalen Vergleich hohen Stromkosten in Deutschland das Ergebnis eines „unkontrollierten und unkoordinierten Ausbaus der erneuerbaren Energien“.

Arndt G. Kirchoff, Präsident des Unternehmerverbandes in Nordrhein-Westfalen, forderte in einem Beitrag für die FAZ vom 26. Juni 2018, dass für eine verlässliche Energiepolitik zwei Ziele für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland unabdingbar sind: „Sie hat einerseits dafür Sorge zu tragen, dass die Versorgungssicherheit mit Strom in unserem Land weiterhin zu jeder Sekunde gewährleistet ist. Diese Grundbedingung darf nicht verhandelbar sein. Andererseits benötigen wir hierzulande wieder Energiepreise, die sich auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau einpendeln. Beide Ziele muss die Kommission mit der gleichen Leidenschaft verfolgen, wie die angestrebten klimapolitischen Höchstleistungen.“

Die Umweltorganisationen Greenpeace und WWF waren jedoch der Meinung, dass der Ausstieg aus der Kohle nach ihren Berechnungen zügig und wenig schmerzhaft möglich sei. Die Vertreter der Energieversorger und Wirtschaft widersprachen dem mit Hinweis auf Gutachten und Berechnungen ihrer Berater, die das Gegenteil ausgerechnet hatten. Für Stefan Kapferer, Chef des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (BDEW), war ein schneller Ausstieg aus der Atomkraft und Kohle nur mit einer staatlich gesicherten Rückfallposition wie Gaskraftwerke vertretbar. „Auf Stromimporte aus dem europäischen Ausland werde man sich nicht verlassen können.“

Bis Ende Oktober soll die Kohlekommission auch Empfehlungen für den Strukturwandel in vom geplanten Kohleausstieg betroffenen Regionen vorlegen. Dazu hatten die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg frühzeitig ihre Pläne  auf den Tisch gelegt. Sie forderten, dass für den Verlust von Arbeitsplätzen neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, wofür sie einen Zeitraum von 30 Jahren ansetzten. In dieser Zeit sollten die betroffenen Regionen mit 2 Milliarden Euro jährlich gefördert werden, so dass für den Strukturwandel insgesamt Kosten von 60 Milliarden Euro anfallen würden. „Für Investitionen in Arbeitsplätze, substituierte Kraftwerksleistung sowie Maßnahmen für die Strukturentwicklung bewegen sich Kosten von 2 Milliarden Euro im Jahr für einen Zeitraum von 30 Jahren eher im unteren Bereich“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Ministerpräsidenten.

Man brauche Geld und Zeit, sagte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Die Pläne müssten für die Menschen glaubhaft und nachvollziehbar sein. Er verwies darauf, dass deutsche Braunkohle am globalen CO2-Ausstoß nur 0,3 Prozent ausmache. Der Ausstieg aus der Kohle müsse deshalb in einem „vertretbaren Zeitraum“ organisiert werden. In der Erklärung heißt es, eine Laufzeit der Braunkohlenwerke sei „überwiegend bis Mitte der 2040er Jahre für die ostdeutschen Länder und Bergbauunternehmen essentiell“. Eine frühere Stilllegung komme unbeschadet aller Entschädigungsansprüche nur dann in Frage, „wenn vorher neue, gleichwertige Arbeitsplätze entstanden sind“.

Die Kommission ging jedoch auf solche Forderungen nicht ein.

Der Hambacher Forst

Während die Kohlekommission über den Kohleausstieg beriet, besetzten Umweltaktivisten den Hambacher Forst, um dessen Rodung zu verhindern. Laut RWE war das Abholzen jedoch notwendig, um die Belieferung ihrer Kraftwerke mit Braunkohle zu sichern. Ein RWE-Sprecher sagte: „Das ist unser Plan.“ Diese Auseinandersetzung schwebte wie ein drohendes Gewitter über der Kommission. Für den Fall der Rodung drohten Umweltvertreter sogar mit dem Ausstieg aus der Kohlekommission.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen stand hinter den Plänen von RWE. „Die Versorgungssicherheit ist ein entscheidender Faktor im Wettbewerb der europäischen Wirtschaftsstandorte und darf keinesfalls aus politischem Kalkül aufs Spiel gesetzt werden“, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Er erinnerte an „kritische Phasen“ wie zu Beginn des vergangenen Jahres, „in denen der deutsche Kraftwerkspark witterungsbedingt am Anschlag lief“.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) setzte sich für die Rodung des Waldes ein. Ende Oktober demonstrierten dort 20.000 Menschen mit Fahnen und Schildern, auf denen stand: „Lieber Braunkohlestrom als Blackout“, „Wir produzieren, ihr konsumiert“, „Wir leben von und mit der Kohle. Und nicht von grünen Märchen“, „Strom kommt nicht aus der Steckdose“. Viele Transparente der Industriegesellschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) waren darunter.

Armin Laschet sagte den Demonstranten: „Es ist gut, dass das heute mal sichtbar wird, wie viele Menschen für Arbeit im Industrieland eintreten.“ Die Energie-Industrie sei das „Herzstück“ des Industrielandes. Dies waren neue Töne von Laschet, der seit den Jamaika-Verhandlungen in dem Ruf stand, dass er den grünen Verhandlungspartnern damals besonders weit entgegenkommen war und vergleichsweise rigide gegen die Braunkohleverstromung vorgehen wollte.

Der Brandbrief

Ende November (2018) schickten die Ministerpräsidenten von Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt  einen Brandbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem sie die Arbeit der Kohlekommission heftig kritisierten. Während das Ende der Kohleverstromung bisher zwingend damit verknüpft gewesen sei, dass in den betroffenen Regionen zuvor neue, gleichwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen würden, "entsteht immer mehr der Eindruck, dass große Teile der Kommission ihren primären Auftrag in der Definition von Ausstiegspfaden, Gigawattzahlen und dem Finden von rechtlichen Möglichkeiten für deren Durchsetzung sehen", heißt es in dem Brief.

Die Ministerpräsidenten forderten, dass das politisch gewollte Enddatum des Kohleausstiegs zwingend mit einem vorher wirksam gewordenen Strukturwandel einhergehen müsse. Doch in den Entwürfen für das Abschlusspapier, dass die Kommission vorfristig präsentieren wollte, spielte das auf einmal keine Rolle mehr. Statt von neuen, gleichwertigen Jobs war dort lediglich noch "von den Arbeitsplatzverlust abfedernden Maßnahmen" die Rede. Also Arbeitbeschaffungsmaßnahmen, Vorruhestand, Beschäftigungsgesellschaften. Daran könne man sich vor allem in der Lausitz aus der Zeit der Wiedervereinigung noch sehr gut erinnern.

"Für die Lausitz wäre das das Aus", sagte Torsten Pötsch, Oberbürgermeister von Weißwasser. Anders als in anderen vom Ausstieg betroffenen Regionen hängt hier heute nahezu alles von Tagebauen und Kraftwerken ab, rund 10000 direkte und mindestens noch mal so viele indirekte Jobs. "Zusammengefasst sind Geist und Intention des gegenwärtigen Berichtsentwurfs für die betroffenen Länder nicht akzeptabel", schrieben die drei Ost-Ministerpräsidenten und drohten, dem Kohleausstieg die Zustimmung zu verweigern.

Der Brandbrief verfehlte seine Wirkung nicht. Angela Merkel ließ deshalb die Kommission nachsitzen: statt des für Ende November vorgesehenen Schlusstermins soll sich nun eine eigene Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen Länder bis zum Februar intensiv dem Strukturwandel widmen.

"Wir haben im letzten Moment die Notbremse gezogen", sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. "Ich bin froh, dass die Bundeskanzlerin erkannt hat, dass es so kein gutes Ende nehmen konnte." 

Kosten des Ausstiegs

Die Kohlekommission hat von der Regierung den Auftrag erhalten, einen Fahrplan für den Kohleausstieg vorzulegen. Eine Abschätzung der Kosten und Konsequenzen des Ausstiegs für die Volkswirtschaft gehörten nicht zum Auftrag. Dementsprechend  hat sich die Kommission nur mit dem Zeitraum und dem Enddatum der Stilllegung von Kohlekraftwerken, der Verteilung der Stilllegungspläne auf Ost- und Westdeutschland sowie dem Strukturwandel in den Braunkohle-Revieren beschäftigt. Zu den damit verbundenen direkten und indirekten Kosten kann und wird die Kohlekommission vermutlich keine Aussage treffen.

Bekannt ist lediglich, dass die Länderchefs die Anpassungshilfen für den Strukturwandel in den betroffenen Kohlerevieren auf 60 Milliarden Euro über 30 Jahre beziffert haben. Die zu erwartenden Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber sind dabei noch nicht berücksichtigt. Außerdem muss der Bund mit weiteren Ansprüchen rechnen: So fordert etwa die Gewerkschaft IG BCE ein  „Anpassungsgeld Braunkohle“ für ältere Kumpel. Kostenpunkt: weitere fünf bis sieben Milliarden Euro, wovon der Bundeshaushalt etwa die Hälfte übernehmen muss. "Denn die Regierung wird die Verantwortung dafür übernehmen müssen, wenn sie einen rentablen Industriezweig plötzlich abschalten wil" sagte IG BCE-Chef Michael Vassiliadis. Die Gewerkschaften hätten "dem allgemeinen Ausstiegswahn ein Konzept der Vernunft gegnübergestellt".  

Zusätzlich verlangt die energieintensive Industrie (Papier, Zement, Glas, Chemie- und metallverarbeitende Industrie) von der Bundesregierung einen Ausgleich für die zu erwartenden Wettbewerbsnachteile. Die Unternehmen gehen davon aus, dass der Kohleausstieg den Großhandelspreis für Strom um mindestens 30 Prozent oder sogar 50 Prozent erhöhen wird. Denn die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke ist nach den Grenzkosten der Produktion geregelt. Fallen die billig produzierenden Braunkohle-Kraftwerke weg, werden die deutlich teureren Gaskraftwerke bestimmend für den gesamten Strompreis (Merit-Order-Effekt). Die Wirtschaftsvereinigung Metalle schätzt, dass sich der Strompreis dadurch um 19 Euro pro Megawattstunde, also gut um 50 Prozent erhöhen wird.

Die Wirtschaftsvereinigung Metalle droht mit der Abwanderung von Betrieben: „Ohne eine Kompensation der Kosten wird diese nationale  Mehrbelastung zur Abwanderung der stromintensiven Industrie in Deutschland führen.“ Doch  öffentliche Hilfen zum Ausgleich von steigenden Preisen für Strom sind nach dem geltenden EU-Beihilferecht nicht zulässig. Die Bundesregierung sitzt damit wieder einmal in einer selbst gestellten Falle: Wenn sie den Kohleausstieg aus klimapolitischen Gründen für unverzichtbar hält, riskiert sie den Verlust von zigtausenden Arbeitsplätzen in der energieintensiven Industrie. Davor warnt die Wirtschaftsvereinigung Metalle: „Ein politischer Eingriff zur vorzeitigen Stilllegung von Kraftwerken hat mehrere negative Effekte, auf welche Politik und Kohlekommission eine Antwort haben müssten.“

Der Ausstiegsvertrag

Am 26. Januar 2019, früh morgens verkündete der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU), dass die Kohlekommission sich nach einer 22-stündigen Marathonsitzung auf einem Abschlussbericht geeinigt hat. „Schwerstarbeit“ sei das gewesen, ein „historischer Kraftakt“. Ein „gesamtgesellschaftlicher Konsens“ sei erreicht worden. Die Kommission habe ihre Arbeit erledigt. „Es ist geschafft.“

Die 28 stimmberechtigten Mitglieder hatten sich auf ein gemeinsames Papier zum Kohleausstieg geeinigt. Nur eine Gegenstimme hatte es gegeben. Die Vertreter der Umweltverbände widersprachen in einem Sondervotum dem Ausstiegsdatum 2038 und forderten 2035. Ansonsten war man sich aber über folgendes einig:

Ausstieg:
Bis Ende 2022 soll die derzeitige Kohlekraftwerksleistung um mehr als ein Viertel reduziert werden. 2030 sollen drei Fünftel der Kraftwerke stillgelegt sein. 2038 ist endgültig Schluss.

Hilfen:
Die Braunkohleregionen sollen 20 Jahre lang vom Bund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für konkrete Strukturprojekte erhalten. Darüber hinaus zahlt der Bund ihnen für den gleichen Zeitraum 700 Millionen pro Jahr zur freien Verfügung.

Entschädigungen:
Die Bundesregierung soll mit den Betreibern einvernehmliche Regelungen über die Entschädigungen für die stillgelegten Kraftwerke aushandeln. Kommt es zu keiner Einigung, empfiehlt die Kommission die zwangsweise Stilllegung von Kraftwerken.

Stilllegungsprämien:
Für die Beschäftigten wird ein Sicherheitsnetz geknüpft. Betriebsbedingte Kündigungen sollen  ausgeschlossen werden. Ältere Mitarbeiter sollen ein Anpassungsgeld und einen Ausgleich für Renteneinbußen erhalten. Einen Teil der insgesamt auf fünf Milliarden Euro geschätzten Kosten sollen die Arbeitgeber tragen.

Entlastungen:
Sollten durch den Ausstieg die Strompreise steigen,  will die Kommission Privatleute und Industrie ab 2023 mit einem Zuschuss des Bundes zu den Netzentgelten entlasten. Etwa zwei Milliarden Euro soll das kosten.

Bewahren:
Der Hambacher Forst - das Symbol der Anti-Kohle-Bewegung – soll erhalten bleiben. Die RWE sieht dies kritisch.

Während Politiker die Empfehlungen der Kommission lobten, äußerten sich Vertreter der Wissenschaft kritisch. „Sinnvoller wäre es, den Prozess des Kohleausstiegs über einen nationalen CO2-Preis zu etablieren“, sagte Andreas Löschel  von der Universität Münster. „Dies ist nicht nur der ökonomisch sinnvollste Weg zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele, sondern sichert auch die Umweltwirkung des Ausstiegs.“

Zudem wiesen Wissenschaftler darauf hin, dass die CO2-Einsparungen in Deutschland durch den sogenannten Wasserbett-Effekt zu Mehremissionen in anderen EU-Staaten führen dürften. Nach Berechnungen britischer Forscher könnte dieser Effekt bis zu 40 Prozent der nationalen Klimaschutzleistung aufzehren.

Außerdem wurde kritisiert, dass durch die Abschaltung von Kohlekraftwerken in der ersten Phase vor allem die Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen betroffen sind. Der Beitrag der ostdeutschen Reviere zum Ausstieg ist gering. Der Grund sind die Landtagswahlen, die 2019 in Sachsen und Brandenburg stattfinden.

Der Kohlevertrag enthält keine Regelung zur Finanzierung der Kosten, die dem Bund dadurch entstehen. Der ganze Vertrag wird vermutlich mehr als 80 Milliarden Euro in den nächsten zwanzig Jahren verschlingen (FAZ vom 29.01.2019). Wie will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) das finanzieren? In der Koalition herrscht hierzu Ratlosigkeit. Man verspricht lediglich, die Verbraucher, die Industrie und den Mittelstand vor höheren Strompreisen zu schonen.

Es bleibt dann nur der Weg, die Finanzierung über höhere Steuern sicherzustellen. Denn dem Bund geht demnächst das Geld aus. In der Unionsfraktion rechnete man zuletzt mit einem drohenden Fehlbetrag bis 2023 von insgesamt 77 Milliarden Euro. Wie will da die Union die komplette Abschaffung des Solidarzuschlages in dieser Legislaturperiode noch durchsetzen?

Bund-Länder-Einigung

Der Kohle-Streit war mit dem Ausstiegsvertrag, den Ronald Pofalla am 26. Januar 2019 verkündete, keineswegs vorbei. Es waren die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder, die im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes auf Nachbesserungen pochten. Die dazu geführten Bund-Länder-Verhandlungen kamen zu dem Ergebnis, dass der Referentenentwurf eines solchen Gesetzes in zwei wesentlichen Punkten geändert werden sollte: 

• Das bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 im Ruhrgebiet darf entgegen den Empfehlungen der Kohlekommission doch ans Netz gehen.
• Der Pfad zum Kohleausstieg wird geändert: Die Kohlekommission hatte bis 2025 einen linearen Pfad zur Kapazitäts- und Emissionsminderung vorgegeben, wonach in jedem Jahr 10 Millionen Tonnen Kohlendioxid in der Braunkohleverstromung eingespart werden sollten, was dem Abbau von etwa 2 Gigawatt Leistung entsprach. Die Bund-Länder-Einigung sieht indes nur einen Abbau von 500 Megawatt vor, also ein Viertel, wodurch bis 2030 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2 mehr emittiert werden, als in dem vereinbarten „stetigen Minderungspfad“ vorgesehen war.

In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich acht Mitglieder der Kohlekommission gegen die Bund-Länder-Lösung ausgesprochen, die zwanzig übrigen haben das Papier nicht unterzeichnet. Nach Ansicht der Kritiker haben der Bund, die Kraftwerksbetreiber sowie die vier Kohleländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg den vor einem Jahr erzielten Kompromiss „klar und einseitig verlassen“. Die damals hart erkämpfte Einigung werde „vor allem im Blick auf den Klimaschutz sowie den Umgang mit den vom Braunkohletagebau betroffenen Menschen grob verletzt“.

Der Kritik schlossen sich die Umweltverbände und die Opposition an. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verteidigte demgegenüber seine Pläne. Im Falle von Datteln 4 sei es besser, vorübergehend ein hochmodernes Kraftwerk ans Netz zu nehmen und dafür alte Anlagen stillzulegen. Der veränderte Fahrplan zur Stilllegung orientiere sich zudem an der Versorgungssicherheit, zumal Deutschland bis 2022 auch aus der Kernkraft aussteige. Die Novelle soll am 29. Januar 2020 vom Kabinett verabschiedet werden.  

  


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