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Klima und Energiewende : Rettung durch Kapazitätsmärkte ?
26.08.2015 22:57 (3183 x gelesen)

Rettung durch Kapazitätsmärkte ?

Der volatile Ökostrom ist nicht nur ein Risiko für die Netzstabilität, sondern gefährdet inzwischen auch die Funktionsfähigkeit des gesamten Strommarktes. Je nach Wetterlage und Tageszeit drängt der privilegierte Wind- und Sonnenstrom in die Netze und vertreibt dort den konventionellen Strom. An besonders windreichen Tagen und in den heißen Stunden des Tages deckt der Strom aus den erneuerbaren Energien nahezu die gesamte Stromnachfrage ab. Infolgedessen gehen die Einsatzzeiten der konventionellen Kraftwerke zurück. Gleichzeitig stürzen die Börsenpreise wegen des zeitweiligen  Überangebots ab. Selbst negative Preise sind möglich. Als Indikator für Produktions- und Investitionsentscheidungen taugt der Strompreis deshalb immer weniger.

Funktion der Kapazitätsmärkte

Betroffen sind davon in erster Linie die konventionellen Kohle-  und Gaskraftwerke, weil sie die höchsten Betriebskosten aufweisen und deshalb nach der Merit-Order-Regel  als erste durch den Öko-Strom aus dem Markt verdrängt werden. Viele Erzeuger beabsichtigen deshalb, solche Kraftwerke stillzulegen, weil sie unrentabel geworden sind. Sie sind zu wenige Stunden am Netz, um ihre Kosten einzuspielen. Dies sind vor allem Gaskraftwerke, deren Betriebsstunden sich halbiert haben. Inzwischen liegen der Bundesnetzagentur 69 Anträge zur Abschaltung von unrentablen Kraftwerken vor.

Um Abhilfe zu schaffen, fordern die großen Stromerzeuger im Verbund mit den Stadtwerken von der Bundesregierung die Schaffung eines  „Kapazitätsmarktes“ für Reservekraftwerke.  In einem solchen Kapazitätsmarkt sollen Kraftwerksbetreiber dafür bezahlt werden, dass sie unrentable Anlagen nicht stilllegen, sondern für wind- und sonnenarme Stunden in Bereitschaft halten. Sie argumentieren, dass dies keine Subventionen, sondern Versicherungsprämien seien. Auch die Sicherstellung der Versorgung  müsse ihren Preis haben. Überzeugend ist dieses Argument allerdings nicht!  Denn der geforderte „Kapazitätsmarkt“ ist in Wirklichkeit der Versuch, Kraftwerke am Leben zu erhalten, denen durch die Energiewende das Geschäftsmodell abhanden gekommen ist. Sie müssten deshalb nach marktwirtschaftlichen Regeln aus dem Markt ausscheiden und stillgelegt werden.

Noch ist die Netzsicherheit wegen der vorhandenen Überkapazitäten im Strommarkt nicht ernsthaft gefährdet. Der politische Druck auf die Bundesregierung, einen solchen „Kapazitätsmarkt“ zu schaffen, wächst jedoch. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern warnen, dass in Süddeutschland bei weiterem Ausbau der erneuerbaren Energien schon 2018 ein Versorgungsengpass entstehen kann. Und die Gewerkschaften befürchten den Verlust von Arbeitsplätze, wenn Kraftwerke still gelegt werden. In einem Aufruf von Ver.di hieß es:  „Mit dem rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien droht modernen Gas- und Kohlekraftwerken das wirtschaftliche Aus, obwohl sie zur Sicherung der Versorgung unbedingt notwendig sind. Die Lage ist geradezu dramatisch.“

Eckpunkte der Bundesregierung

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sträubte sich lange gegen einen solchen Kapazitätsmarkt mit dem Hinweis, er wolle „kein Hartz-IV für alte Kraftwerke“. Stattdessen setzte er auf den Fortbestand von Braun- und Steinkohlekraftwerke, die noch mit 45 Prozent an der Stromversorgung beteiligt sind. Von seiner Parteifreundin, Umweltministerin Barbara Hendriks, die solche Kraftwerke abschalten wollte, verlangte er: „endlich mal Schluss (zu)  machen mit den Illusionen in der deutschen Energiepolitik. Wer zur selben Zeit aus der Atomenergie und der Kohleverstromung aussteigen will, sorgt für explodierende Stromkosten, Versorgungsunsicherheit und die Abwanderung großer Teile der deutschen Industrie.“

Auf diese Ansage reagierten die Grünen und Umweltverbände mit Empörung und massiver Kritik. Auch Barbara Hendriks blieb bei ihrer Forderung, zügig aus der Kohleverstromung auszusteigen und Kraftwerke abzuschalten, um die Ziele der Bundesregierung für die Senkung der CO2-Emissionen nicht zu gefährden. Sigmar Gabriel musste deshalb seine Haltung zur Einrichtung eines Kapazitätsmarktes revidieren. In den "Eckpunkten für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende", auf die sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2015 einigten, wurde für die Weiterentwicklung des Strommarktes folgendes festgeschrieben:

  • Die Stromversorger und -händler sollen "konsequent verpflichtet werden, für ihre Kunden ausreichend Strom einzukaufen". Damit will die Bundesregierung "die Stromversorger in die Pflicht nehmen", gegenüber dem Verbraucher die Versorgungssicherheit zu garantieren. Ziel ist es,  die konventionelle Stromerzeugung mit den alternativen Energien verzahnen, "um die wetterbedingten Schwankungen auszugleichen".
  • Dies soll bei "freier Preisbildung" auf dem Strommarkt erfolgen. Dies will die Bundesregierung "rechtlich absichern: Im Energiewirtschaftsrecht werden wir klar den Grundsatz festlegen, dass die Politik und die Regulierungsbehörde in die Preisbildung am Markt nicht eingreifen".  
  • Eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung soll durch eine "Kapazitätsreserve" geschaffen werden. Im Unterschied zum "Kapazitätsmarkt" erfasst "die Kapazitätsreserve nur Kraftwerke, die nicht am Strommarkt teilnehmen. Diese Kraftwerke kommen nur dann zum Einsatz, wenn es trotz freier Preisbildung am Großhandelsmarkt wider Erwarten einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte."
  • Kraftwerke, die an der Kapazitätsreserve teilnehmen, erhalten eine "Vergütung" in Höhe der "Betriebsbereitschaftsauslagen" zuzüglich eine "anteilige Jahresabschreibung" ab dem Zeitpunkt, "ab dem die Bundesnetzagentur die Systemrelevanz des Kraftwerks feststellt". 
  • Braunkohlekraftwerke in der Reserve mit einem Volumen von 2,7 GW sollen "nach vier Jahren stillgelegt" werden. Dafür erhalten "die Betreiber eine kostenbasierte Vergütung".  Ergänzend dazu soll die Braunkohlenwirtschaft "verbindlich" zusagen, Kraftwerke gegen Entschädigung stillzulegen. Mit der EU-Kommission will die Bundesregierung klären, wie dies "beihilferechtskonform" ausgestaltet werden kann.

Strommarktgesetz

Zu diesen Eckpunkten hat die Bundesregierung im September 2015 den Rentenentwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Strommarktes (Strommarktgesetz)" vorgelegt. Darin werden zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit insbesondere die folgenden  Maßnahmen vorgeschlagen:

  • "Um die Versorgungssicherheit am Strommarkt zu gewährleisten, wird eine Kapazitäts- und Klimareserve eingeführt. Die Reserve kommt zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen. Dazu werden Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt." Die dadurch anfallenden  Kosten werden mit 100 bis 220 Millionen Euro im Jahr kalkuliert.
  • "Um gleichzeitig das nationale Klimaziel für 2020 zu erreichen, wird ein Klimasegment eingerichtet. In dieses werden schrittweise (nur) Braunkohlekraftwerke überführt. Die Braunkohlekraftwerke bleiben für vier Jahre in der Reserve und werden anschließend stillgelegt." Die Kosten werden mit 230 Millionen Euro jährlich und insgesamt mit 1,6 Milliarden Euro angegeben.
  • "Weiterhin werden die Regelungen der Netzreserve über den 31. Dezember 2017 hinaus verlängert und die Regelungen zur Kostenerstattung angepasst. In die Netzreserve werden seitens der Betreiber zur Stilllegung vorgesehene, aber systemrelevante Kraftwerke zur Überbrückung von Netzengpässen außerhalb des Strommarktes vorgehalten." Die Kosten für den kommenden Winter sollen sich auf 122 Millionen Euro belaufen.

Mit dem Strommarktgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Probleme der Netzstabilität und Versorgungssicherheit, die mit dem weiteren Ausbau der  regenerativen Energien immer größer werden, durch die zusätzliche Inpflichtnahme der Stromversorger und durch die Schaffung einer Kapazitätsreserve in den Griff zu bekommen. Dies ist nicht der Einstieg in eine marktwirtschaftlichen Energiewende, auch wenn die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf einen solchen Eindruck vermitteln möchte, sondern die weitere Drehung der nicht enden wollenden Interventions- und Subventionsspirale. Wenn wirklich "mehr Markt" gewollt wäre, müssten als erstes das Einspeisungsprivileg und die Vergütungsgarantie für den Ökostrom abgeschafft werden. Davon ist aber in dem Entwurf des Strommarktgesetzes nicht die Rede. 

Im Bundeskartellamt und in der Monopolkommission stößt das von der Bundesregierung geplante neue Strommarktgesetz deshalb auf große Vorbehalte. Das Gesetz ziele zwar auf mehr Wettbewerb; es bleibe aber  Stückwerk, weil eine Vielzahl staatlicher Eingriffe den Markt verzerre und den Preismechanismus teilweise außer Kraft setze, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Die Regulierung legt wie Mehltau über den Markt". Dagegen setzt die Bundesregierung darauf, dass die Strompreise bei "freier Preisbildung" in Zeiten knappen Angebots zeitweise stark in die Höhe schnellen und dadurch der Neubau von flexiblen einsetzbaren Gaskraftwerken wieder interessant wird. So könnten weitere Subventionen für die Vorhaltung von Reservekraftwerken vermieden werden. Der Vorstandsvorsitzende des Energiekonzern Uniper, Klaus Schäfer, hält das für eine unrealistische Wunschvorstellung. Auf Basis des neuen Stromgesetzes werde kein Unternehmen eine Investitionsentscheidung treffen. Es gebe riesige Überkapazitäten am Markt, so dass vor allem ältere Kohlekraftwerke reihenweise stillgelegt werden. Auch das hochmoderne Uniper-Gaskraftwerk im bayrischen Irsching sei bei heutigen Preisen unrentabel und müsse auf Geheiß des Netzbetreibers als Reservekraftwerk bereitstehen.


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